Urteil des Amtsgerichts Titisee-Neustadt nach Aufscheuchen und Töten eines Auerhahns rechtskräftig – Täter ziehen Berufungsersuchen zurück

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PETA erstattete vorab Strafanzeige

Titisee-Neustadt / Feldberg / Freiburg / Stuttgart, 1. April 2021 – Das Urteil, das am 4. August 2020 gegen zwei junge Männer vom Amtsgericht Titisee verhängt wurde, ist nun rechtskräftig. Im August 2019 hatten sie einen streng geschützten Auerhahn auf dem Feldberg getötet. Daraufhin erstattete PETA Strafanzeige. Gegen das Urteil – einwöchiger Dauerarrest und 1000 Euro Geldstrafe für den Haupttäter sowie 1300 Euro Geldbuße für den Mittäter – legten beide zunächst Berufung beim Landgericht Freiburg ein. Anfang dieses Jahres zogen sie den Antrag jedoch zurück. Die Tierrechtsorganisation begrüßt ausdrücklich, dass das Urteil jetzt rechtskräftig geworden ist.

„Es ist eine gute Nachricht, dass das Urteil des Amtsgerichts Titisee-Neustadt gegen die beiden Täter endlich rechtskräftig ist. Aber da einer der beiden Jäger ist, hoffen wir, dass ihm zusätzlich die Jagd vollständig untersagt wird. Das Urteil macht deutlich, dass seine jagdrechtliche Zuverlässigkeit, um scharfe Waffen tragen zu dürfen, nicht gegeben ist“, sagt Dr. Edmund Haferbeck, Leiter von PETAs Rechts- und Wissenschaftsabteilung, der auch als Prozessbeobachter zur Verhandlung am Amtsgericht Titisee-Neustadt vor Ort war.

Hintergrund

Im August 2019 hatte der damals jugendliche Dorian I. auf dem Rückweg vom Laurentiusfest in der Gemeinde Feldberg im Schwarzwald im Beisein von Alex Niklas B. unter Alkoholeinfluss einen Auerhahn mit einer Flasche erschlagen. PETA erstattete bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Strafanzeige. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde im Juni 2020 Anklage erhoben. Während der Verhandlung gaben die Täter an, aus Notwehr gehandelt zu haben, weil sie der Auerhahn angegriffen habe. Wie PETA hielt auch das Gericht die Begründung für nicht glaubwürdig. Da Dorian I. zudem Jäger ist, wäre die Tat nicht mit Unwissenheit im Umgang mit Wildtieren zu begründen gewesen. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt verurteilte Dorian I. nach dem Jugendstrafrecht wegen Verstößen gegen das Tier- und Bundesnaturschutzgesetz sowie wegen Jagdwilderei zu einem einwöchigen Dauerarrest und einer Geldauflage von 1000 Euro. Zudem gilt für ihn ein sechsmonatiges Jagdverbot. Alex Niklas B. hat mit dem Aufscheuchen und Stören eines geschützten Wildtiers ebenfalls gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro verurteilt.

Auerhühner sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. In Deutschland gibt es nur noch wenige Hundert Brutpaare; im Schwarzwald lebt mit rund 200 Individuen die größte deutsche Population. [1] Außerhalb der Balzzeit von März bis Juni ist aggressives Verhalten von Auerhähnen nicht bekannt.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [2] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Ministeriums für Ländlichen Raum (2016): Forstminister Peter Hauk MdL: „Durch die verstärkte Anlage von Freiflächen im Wald schaffen wir die Grundlage für die Sicherung des Auerwildes im Schwarzwald“. Pressemitteilung. Online abrufbar unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/forstminister-peter-hauk-mdl-durch-die-verstaerkte-anlage-von-freiflaechen-im-wald-schaffen-wir/. (31.03.2021).

[2] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. Online abrufbar unter: https://presseportal.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf. (31.03.2021).



Weitere Informationen:

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Pressekontakt:

Britta Nolte, +49 711 860591-593, [email protected]

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