Whistleblower-Meldung: Hündin in Radebeul extrem vernachlässigt – PETA fordert sofortige Beschlagnahmung des Tieres

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Radebeul / Stuttgart, 12. Mai 2022 – Gefahr im Verzug: Gestern erreichte PETA eine Whistleblower- Meldung mit Fotomaterial zu einer Fundhündin aus Radebeul, die augenscheinlich über einen langen Zeitraum nicht ausreichend medizinisch versorgt worden ist. Eine Tierfreundin hatte die entlaufene Vierbeinerin bereits im März am Lügenmuseum in Radebeul gefunden und aufgrund ihres kritischen Allgemeinzustands in eine Tierarztpraxis gebracht. Aufnahmen von damals zeigen die Auswirkungen extremer Vernachlässigung: Das Fell der Hündin war enorm verfilzt, Haut und Zähne entzündet. Aussagen zufolge veranlasste das Veterinäramt Meißen, das Tier trotz der offensichtlichen tierschutzwidrigen Haltung nach drei Tagen Aufenthalt in der Tierarztpraxis an den Halter zurückzugeben. Nun erreichten PETA erneut Hinweise, nach denen die Hundedame seit mehreren Tagen an blutigem Durchfall leide und abermals nicht tiermedizinisch versorgt wird. Die Tierrechtsorganisation appelliert an das Veterinäramt Meißen, die Hündin umgehend aus der lebensbedrohlichen Haltung zu retten. Die Behörde sieht derzeit jedoch keine Veranlassung, das Tier zu beschlagnahmen, wie sie auf Anfrage mitteilte. PETA prüft aktuell die Möglichkeit, Strafanzeige gegen den Halter zu erstatten, und bittet die Öffentlichkeit, sich ebenfalls an das Veterinäramt Meißen zu wenden und die sofortige Rettung der Vierbeinerin zu fordern.

„Die 13 Jahre alte Hündin muss sofort aus der tierquälerischen Haltung befreit und ausreichend versorgt werden“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Sie darf keine Minute länger bei ihrem Halter bleiben, der sie scheinbar über Monate hinweg sich selbst überlassen hat. Die extreme Vernachlässigung ist eine schwere Form der Misshandlung, die im schlimmsten Fall tödlich enden kann. Das Veterinäramt hätte aufgrund der Aufnahmen der Whistleblowerin sofort reagieren müssen. Warum sie das Tier weiterhin leiden lassen, ist nicht nachvollziehbar und vollkommen inakzeptabel.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt
Die Organisation weist darauf hin, dass Tierquälerei kein Kavaliersdelikt ist: Es handelt sich um eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. PETA appelliert zudem an alle Menschen, die mit dem Gedanken spielen, ein Tier bei sich aufzunehmen, niemals im Internet, im Zoohandel oder bei einem Züchter zu kaufen. Denn jeder Kauf eines gezüchteten Tieres nimmt einem der vielen Hunderttausenden Tiere in Tierheimen die Chance auf ein neues Zuhause. Daher sollten sich Interessierte stets an lokale Tierheime wenden und einen tierischen Mitbewohner adoptieren statt kaufen.

Wer Missstände oder Tierquälerei beobachtet, kann sich über ein Formular bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Die vernachlässigte Hündin mit völlig verfilztem Fell. / © PETA Deutschland e.V.


Das druckfähige Motiv und ein weiteres Foto stehen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/vernachlässigte-Hündin-Radebeul
PETA.de/Whistleblower

Pressekontakt:
Sophie Burke, +49 711 860591-528, [email protected]

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