Rehkitze in Lenglern bei Mahd tödlich verletzt – Täter scheint überführt: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl

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Lenglern / Göttingen / Stuttgart, 26. August 2019 – Nachdem ein Landwirt 2018 während einer Mahd bei Lenglern drei Rehkitze tödlich verletzt hatte, erstattete PETA bei der Staatsanwaltschaft Göttingen Strafanzeige gegen alle an der Mahd beteiligten Personen. Der Vorwurf: Die Wiese wurde vor den Mäharbeiten nicht wie empfohlen auf Tiere kontrolliert und der Tod der Rehkitze somit in Kauf genommen. Ermittlungen verliefen aufgrund von Unschuldsbekundungen und Leugnungen der Beanzeigten im Sande und das Verfahren wurde zunächst eingestellt. Nachdem die Tierrechtsorganisation Beschwerde einlegte und Hinweise lieferte, wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Nun scheint der Täter überführt – die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beim Amtsgericht Göttingen beantragt (Az.: 36 Cs 53 Js 16379/18 – 267/19).
 
„Wir danken der Staatsanwaltschaft Göttingen dafür, dass sie unermüdlich ermittelt hat, wenngleich sie gegen eine Wand voller Lügen kämpfen musste. Keiner wollte es gewesen sein oder gewusst haben, wer das tödliche Mähwerk gefahren hat. Die Landwirte haben sich offensichtlich gegenseitig gedeckt. Das Wohl der Tiere spielt dabei augenscheinlich keine Rolle. Wir hoffen auf eine angemessene Strafe“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.

Unterlassen von Schutzmaßnahmen ist strafbar
Ob und wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, steht noch nicht fest. Die an der Mahd beteiligten Personen in Lenglern hätten den Tod der Tiere durch Vorsichtsmaßnahmen vor oder während der Mahd verhindern können. PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Urteile des Amtsgerichts Biedenkopf, des Amtsgerichts Euskirchen, des Landgerichts Offenburg oder des Amtsgerichts Forchheim bestätigen, dass das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen strafbar ist.
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne sogenannten vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Naturschutzgesetz fest, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass Tierkinder von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt werden, wenn sie nicht schnell genug fliehen können“, so Haferbeck.
 
Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe
Landwirte sind verpflichtet, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich etwa 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weide im Vorfeld zu begehen oder moderne Infrarotsensoren – sogenannte Wildretter – zu nutzen, um die Felder abzusuchen.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Maehtod
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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