Rund 200 Tiere mussten qualvoll ausbluten: Amt erteilte Genehmigung zum betäubungslosen Schächten – PETA erstattet Strafanzeige

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Stuttgart, 13. November 2019 – Dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zufolge erhielt ein Schlachtbetrieb für das islamische Opferfest Kurban Bayram im August eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von 200 Schafen und Ziegen. Bei dieser rituellen Schlachtform werden die Tiere ohne vorherige Betäubung mit einem Halsschnitt getötet und bluten meist bei vollem Bewusstsein aus. Die Betäubungslosigkeit ist laut Vertretern der islamischen Gemeinde allerdings keine zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fleisch als halāl gilt. [1] Dennoch hat die Behörde anscheinend nicht einmal die sogenannte Elektro-Kurzzeitbetäubung berücksichtigt und die Qual während der Schlachtung wissentlich in Kauf genommen. Wegen Tierquälerei in mittelbarer Täterschaft hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen die genehmigende Behörde erstattet.
 
„Obwohl Tiere in Deutschland vor der Tötung betäubt werden müssen und es Methoden gibt, die aus Sicht des Islams annehmbar wären, hat die zuständige Behörde sehenden Auges eine Genehmigung erteilt, die zu erheblichen Schmerzen und Leiden von rund 200 Tieren geführt hat. Das ist nicht akzeptabel“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.
 
Ausnahmegenehmigung war nicht im Sinne des Gesetzes „erforderlich“
Das Tierschutzgesetz sieht in Paragraf 4a Absatz 2 Nummer 2 nur dann eine Ausnahmegenehmigung bei dem betäubungslosen Töten von Tieren vor, wenn es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen, die das Schächten zwingend vorschreiben oder den Konsum von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen. Da das Ritual innerhalb der Religionsgemeinschaft umstritten ist, handelt es sich nach PETAs Ansicht nicht um eine zwingende Vorschrift, sondern eher um eine Empfehlung. Die Tierrechtsorganisation weist zudem darauf hin, dass die sogenannte Elektro-Kurzzeitbetäubung (EKZB) von der islamischen Glaubensgemeinschaft anerkannt wird. Somit ist das betäubungslose Schlachten für den Ritus im Rahmen des islamischen Opferfestes nicht im Sinne des Gesetzes erforderlich.
 
Fehlbetäubungen auch bei „konventionellen“ Schlachtungen keine Seltenheit
Nicht nur im Rahmen religiöser Riten leiden Tiere oder müssen die Schlachtung bei vollem Bewusstsein miterleben. Allein in Deutschland werden jedes Jahr über 800 Millionen fühlende Lebewesen für die Fleischproduktion getötet. Fehlbetäubungen sind dabei keine Seltenheit – Millionen Rinder, Schweine und Hühner sind nicht ausreichend betäubt, wenn ihnen im Schlachthaus die Kehle durchgeschnitten wird. [2]
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
[1] https://www.bzfe.de/inhalt/halal-schlachtung-1153.html.
[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 17/10021: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9824 – „Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren“.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fleisch
Veganstart.de

Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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