Schwäne in Büsingen angeschossen – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Büsingen / Gerlingen, 20. April 2012 – Wie jetzt bekannt wurde, fanden Anfang April Helfer der Tierrettung im baden-württembergischen Büsingen innerhalb von drei Tagen gleich zwei verletzte Schwäne. Es wird vermutet, dass auf die Schwäne mittels eines Blasrohrs oder eines Bogens mit präparierten Nägeln geschossen wurde. Eine Anzeige wegen Tierquälerei wurde bereits erstattet. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun für die Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus. Zeugen, die Auskunft darüber geben können, wer die Tiere verletzt hat, wenden sich bitte an PETA unter der Telefonnummer 0152 37325400 oder direkt an den zuständigen Polizeiposten Gottmadingen.

„Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Dem gefühlskalten Handeln können schwerwiegende psychologische Störungen zugrunde liegen. Möglicherweise schreckt der Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist nach §17 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

 


Immer wieder werden Schwäne Opfer von Tierquälerei / © PETA Das Bild ist auf Anfrage auch in höherer Auflösung erhältlich.

 

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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