Schwanewede: Ausgesetzter Hund stirbt auf A27 – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

PETA Logo

Cuxhaven / Schwanewede / Stuttgart, 5. Oktober 2016 – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge setzte ein unbekannter Täter am Samstag gegen 00.25 Uhr einen schwarzen Mischlingshund auf dem Parkplatz Bremer Schweiz auf der A 27 aus. Nach missglückten Einfangversuchen eines Bürgers, der Feuerwehr sowie eines Diensthundeführers der Polizei wurde das Tier gegen 02.00 Uhr von einem Pkw auf der A 27 angefahren und starb. Der Mischling hatte weder eine Hundemarke noch einen Mikrochip. Die Polizei Geestland ermittelt und bittet unter der Telefonnummer 04743 92 81 15 um Hinweise auf den Täter, der den Hund aussetzte. Insbesondere wird eine etwa 18 Jahre alte Frau gesucht, die mit einem älteren VW mit Cuxhavener Kennzeichnen unterwegs war und beobachtet hat, dass der Hund ausgesetzt wurde. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher der schwarze Mischlingshund stammt, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Viele Menschen sind sich vor der Aufnahme eines Hundes in ihr Zuhause anscheinend nicht ausreichend darüber bewusst, wie viel Zeit, Geduld, Konsequenz und Liebe ein Tier beansprucht. Zudem können schnell hohe Tierarztkosten entstehen, wenn ein Tier alt oder krank wird. Immer wieder und vor allem vor den Ferien werden Vierbeiner herzlos „entsorgt“ und auch an gefährlichen Orten ausgesetzt. Hätten die Hundehalter Hilfe bei einem Tierschutzverein gesucht, hätte der Hund in eine liebevolle Familie vermittelt werden können.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

PETA.de/Themen/Tierische_Mitbewohner

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren