Schwangere Meerschweinchen in Essen ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Essen / Gerlingen, 15. Januar 2014 – Glück im Unglück: Nachdem ein noch unbekannter Täter diesen Montag vier Meerschweinchen am Hauptbahnhof Essen ausgesetzt hatte, wurden die Tiere unter einem Strauch an der Hollestraße gefunden. Die Bundespolizei brachte die Nager daraufhin in das Albert-Schweitzer-Tierheim. Dort stellte sich heraus, dass zwei der Tiere schwanger sind. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Halters oder der Halter führen. PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren tierquälerisch ist und einen Straftatbestand darstellen kann – das gilt ebenso für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder wissen, woher die Meerschweinchen stammen, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Immer wieder werden Kleintiere ausgesetzt, weil ihre Halter sich vor der Anschaffung keine Gedanken über die hohen Ansprüche oder die Fruchtbarkeit der Nager gemacht haben. Auch die Versorgungskosten werden leicht unterschätzt. Wären die Meerschweinchen nicht gefunden worden, hätten sie nicht überlebt.“

Einem tierischen Begleiter ein Zuhause zu geben, ist eine langfristige und verantwortungsvolle Aufgabe. Insbesondere Meerschweinchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die sozialen Tiere, die ursprünglich in Gruppen in Südamerika leben, eine folgenschwere Fehleinschätzung. Alle Jahre wieder werden tausende Tiere – besonders in der Ferienzeit und nach dem Weihnachtsfest – in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen abgegeben. Im schlimmsten Fall werden sie einfach ausgesetzt. In der Freiheit aufgefundene Tiere müssen umgehend der Polizei oder dem örtlichen Tierschutzverein gemeldet werden, weil sie sonst keine oder nur geringe Überlebenschancen haben.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/web/TiereSindKeineWeihnachtsgeschenke

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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