Schwerin: Hund tritt in illegales Tellereisen – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierschutzorganisation fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland
 

Schwerin / Stuttgart, 3. September 2019 Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge trat ein Hund am 23. August am Zippendorfer Strand in Schwerin in ein Tellereisen. Ein Unbekannter hatte das Fanggerät illegal in dem angrenzenden Waldstück an der Bosselmann-Straße in der Nähe einer Gaststätte ausgelegt. Die Polizei konnte den verletzten Schäferhundmischling, der vor Schmerz laut schrie, befreien. Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts auf Jagdwilderei und des Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz sowie das Tierschutzgesetz. Hinweise nehmen die Kripo unter der Telefonnummer 0385-5180-1335 sowie das Polizeihauptrevier unter 0385-5180-2224 entgegen. Dem Hund geht es mittlerweile besser. Sein Bein muss nicht amputiert werden.  
 
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland
Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die den Tierquäler überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
 
„Der Tierquäler, der das illegale Tellereisen ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Daher muss nicht nur der Gebrauch, sondern auch der Verkauf dieser gefährlichen Fanggeräte endlich verboten werden. Dem Fallenaufsteller muss bewusst sein, dass auch Kinder schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung geraten.“
 
Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, appelliert PETA an das Bundeswirtschaftsministerium, ein Verkaufsverbot in der Bundesrepublik zu erlassen. Grundsätzlich fordert die Tierschutzorganisation ein allgemeines Verbot der Fallenjagd. Der Gebrauch von Totschlagfallen ist in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch erlaubt.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

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Beispielfotos: Tiere leiden entsetzliche Qualen, wenn sie in ein Tellereisen geraten. / © PETA
 
Die Motive stehen hier zum Download zur Verfügung.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tellereisen
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Whistleblower
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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