Sibbesse-Westfeld: Kälber misshandelt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Sibbesse / Stuttgart, 22. Januar 2019 – Suche nach Tierquälern im Landkreis Hildesheim: Einer Polizeimeldung zufolge entwendeten Unbekannte in der Nacht von Freitag auf Samstag ein neun Tage altes Kälbchen vom Grundstück eines landwirtschaftlichen Betriebs an der Hauptstraße in Sibbesse-Westfeld. Das  getötete und teilweise ausgeschlachtete Tier wurde später in der Verlängerung der Straße „Unter dem Dorfe“ gefunden. Die Täter verletzten ein weiteres Kälbchen auf dem Hof. Es musste tierärztlich versorgt werden. Die Polizei ermittelt  wegen Diebstahls und Verstößen gegen das Tierschutzgesetzt. Hinweise zur Tat nimmt das Polizeikommissariat Alfeld unter der Telefonnummer 05181-91160 entgegen.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach den Tätern zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die zu ihrer Verurteilung führen, aus. Zeugen können sich ebenso telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese grausame Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Vierbeinern liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken die Tierquäler auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“
 
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
Die Tierrechtsorganisation setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
[1] Gespräch mit PETA Deutschland e.V., 2010
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Themen/Kaelber
PETA.de/Themen/Milch
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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