Sodomie-Beitrag im Hessischen Rundfunk: PETA erstattet Strafanzeige gegen Tierquäler

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Frankfurt / Stuttgart, 30. Dezember 2014 – Sexueller Missbrauch an Tieren im Radio zugegeben: Am 25. November erstattete PETA Deutschland e.V. Anzeige gegen einen Tierquäler, der wenige Tage zuvor in der Radiosendung „Animal Lovers“ des HR-Jugendsenders YOU FM gestand, Sexualakte mit Hunden durchzuführen. Laut § 3 Nr. 13 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Tier für sexuelle Handlungen zu nutzen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat deshalb aktuell ein Strafermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet (Az.: 8930 UJs 423238/14). PETA übt scharfe Kritik an dem Radiosender, der den Beitrag im Rahmen der „Themenwoche Toleranz“ unkommentiert veröffentlichte. Die Tierrechtsorganisation setzt sich dafür ein, dass Sodomie im Gesetz als Straftatbestand gelten soll und in Fällen sexuell missbrauchter Tiere eine aktive Strafverfolgung erfolgt.
 
„Sexuelle Handlungen mit Tieren sind immer tierquälerisch. Was der Sodomist in der Sendung preisgibt, ist als Geständnis für eine möglicherweise strafbare Handlung zu werten – eine Ordnungswidrigkeit ist es allemal“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PETA Deutschland e.V. „Es ist ein Skandal, dass der HR um Toleranz für Tiermissbrauch wirbt und Tierquälern eine Bühne bietet.“
 
In dem Radiobeitrag sprach der nach Angaben von YOU FM 29-Jährige über seine Neigungen und die seiner Auffassung nach einvernehmlichen Sexualakte mit Hunden. Eine Aufklärung über die Traumatisierung und Qualen der Tiere durch den sexuellen Missbrauch fand in der Sendung nicht statt.
 
Zoophilie oder Sodomie ist seit 2013 in § 3 des Tierschutzgesetzes als ein rechtswidriger Vorgang unter Strafe gestellt, für den bis zu 25.000 Euro Geldbuße verhängt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den missbrauchten Lebewesen um eigene oder fremde Tiere handelt. Vor 2013 stand nur die Anwendung von Gewalt gegenüber Tieren unter Strafe.
 
Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation gehen allein in Deutschland schätzungsweise 50.000 Menschen sodomistischen bzw. zoophilen Handlungen nach. Die renommierte Verhaltenswissenschaftlerin Dr. Feddersen-Petersen beschreibt Zoophilie wie folgt: „Wenn Menschen sexuelle Handlungen an Hunden vornehmen, haben die Tiere durch ihre Lebensbedingungen schlicht keinerlei Wahlmöglichkeiten. […] Was als Wohlbefinden und Lustausdruck fehlinterpretiert wird, ist nicht selten das Verhalten eines Tieres, das einer extremen Belastungssituation ausgeliefert, also ihr gegenüber völlig hilflos ist.“ [1] Auch Sozialwissenschaftler Michael Fischer sieht eine Nähe zur Gewalt: „Sexualität muss nicht notwendig Missbrauch sein, aber bei der Sexualität mit Tieren sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. […] Dass dabei, gerade im Zustand sexuellen Begehrens, die Macht niemals in Zwang umgesetzt wird, ist höchst unwahrscheinlich.“ [2]
 
[1] Martina Kuhtz-Böhnke: Sexueller Missbrauch von Tieren – hilft das Tierschutzgesetz? In: B. Schröder (Hg.): Verschwiegenes Tierleid – Sexueller Missbrauch an Tieren, Bonn 2006
[2] Michael Fischer: Zoosexualität: Zwischen Gleichheit und Missbrauch in: B. Schröder (Hg.): Verschwiegenes Tierleid – Sexueller Missbrauch an Tieren, Bonn 2006

Weitere Informationen:
PETA.de/Zoophilie-Sodomie-oder-der-sexuelle-Missbrauch-von-Tieren
PETA.de/Zoophile-dürfen-keinen-Verein-gründen
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 – 860 591 529, [email protected]
 

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