Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt Anklage gegen Hundevermehrer aus Einhausen – Erfolg nach PETA-Ermittlungen

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Darmstadt / Gerlingen, 5. März 2014 – Eine Hündin lebt seit Jahren rechtswidrig hinter Gittern: Das Schicksal der 12 Jahre alten Hündin, die auf einem Hof in Einhausen im Zwinger gehalten wird, bewegt die Gemüter von Tierfreunden seit mehr als einem Jahr. Mithilfe mehrtägiger Kameraüberwachung konnte PETA Deutschland e.V. im Sommer 2013 nachweisen, dass die Hündin durchgehend eingesperrt ist und keinerlei soziale Kontakte hat. Eine solche Hundehaltung ist durch das Tierschutzgesetz untersagt, denn die Tierschutzhundeverordnung schreibt tägliche soziale Kontakte vor. Zudem wirkt die Hündin krank und ist unhygienischen Zuständen ausgesetzt. Der Halter,  Herr M., zeigte sich seit der ersten Kontaktaufnahme bis heute extrem uneinsichtig und gilt in der Region als verantwortungsloser Tierhalter und „Züchter“. PETA Deutschland e.V. stellte Strafanzeige gegen Herrn M., denn die isolierte Zwingerhaltung fernab von menschlicher Behausung ist nach Auffassung der Tierrechtsorganisation tierverachtend und quälerisch. Zugleich war diese Zwingerhaltung schwer nachzuweisen und Verstöße gegen die Tierschutzhundeverordnung werden zumeist nur als Ordnungswidrigkeiten angesehen. Doch nun wendet sich das Blatt, und die Staatsanwaltschaft Darmstadt geht rechtlich gegen den skrupellosen „Züchter“ vor, indem sie auf Basis der Strafanzeige eine Anklage gegen Herrn M. erhoben hat.
 
„Obwohl der uneinsichtige Hundevermehrer die PETA-Mitarbeiter bei ihrer Arbeit behinderte und sie erfolglos wegen Hausfriedensbruchs kriminalisieren wollte, hat der Einsatz von PETA zu einem ersten Erfolg geführt. Nach einer Razzia und jetzt erfolgter Anklageerhebung wird sich der Halter vor Gericht für sein Handeln verantworten müssen“, fasst Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung von PETA Deutschland e.V., das Ergebnis zusammen. „Wir danken der Staatsanwaltschaft Darmstadt für diesen wichtigen Schritt.“
 
Das Tierleid in Einhausen ist kein Einzelfall. Obwohl die Zwingerhaltung für die sozialen und sensiblen Tiere großes Leid bedeutet, ist sie in Deutschland nicht verboten. PETA fordert daher ein uneingeschränktes Verbot der Zwinger- und Anbindehaltung. Beide Haltungsformen können den Ansprüchen von Hunden nicht gerecht werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/hundkatzemauseinhausen#.UxRMweJEEyh
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 6832666-04, [email protected]

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