Statement von PETA zum neuen Gesetzesentwurf gegen Pelztierhaltung: Züchter schossen Eigentor mit Klage gegen Haltungsverordnung

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„Ein Verbot der Pelztierzucht ist längst überfällig und muss unbedingt schneller kommen als vom Bundesrat gefordert. Es ist kein halbes Jahr her, da feierte die Pelzwirtschaft die gewonnene Klage gegen die Pelztierhaltungsverordnung vor dem OVG Schleswig als Grundsatzurteil. Die Züchter hofften auf das Ende der Auflagen für ihre Tierhaltungen. Doch weit gefehlt, die Pelzproduzenten schossen mit der Klage ein Eigentor und müssen ihre Anlagen nun hoffentlich bald schließen. Denn die Politik hatte heute die richtige Antwort: Wenn laut dem – im Übrigen nach Auffassung von PETA falschen – Urteil aus Schleswig eine Verordnung nicht mehr reichen soll, um Haltungsanforderungen neu zu definieren, muss der finale Schritt erfolgen: Ein Verbot der systemimmanent tierquälerischen Produktion von Pelz in Deutschland. Der heute vom Bundesrat gegangene Schritt ist eigentlich seit 1992 überfällig. Schon damals wurden vom Bundesrat Einschränkungen für die Pelztierzucht in Deutschland nach dem Vorbild der Schweiz beschlossen. Doch wurden diese Forderungen von der Bundesregierung nie umgesetzt. Jetzt wird das endlich passieren.“
 
Aktenzeichen des Schleswiger Urteils: 4 LB 24/12 OVG Schleswig, Urteil v. 4.12.2014
 

Weitere Informationen:
PETA.de/Pelzfarm
Pelz.PETA.de/Nerzfarmen-in-Deutschland/
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]

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