Stolpe: Hündin auf A24 ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Stolpe / Stuttgart, 11. Juli 2018 – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge wurde am Dienstag vergangener Woche gegen 13:30 Uhr auf der A24 in Höhe der Raststätte Stolpe eine schwarze Labradormischlings-Hündin gefunden. Das Tier lief alleine auf der Standspur und war offenbar ausgesetzt worden. Trotz öffentlicher Suche nach dem ehemaligen Halter hatte sich niemand gemeldet, der die Hündin vermisst. Sie war nicht gechippt und trug kein Halsband. Die mindestens zehn Jahre alte Hündin hat ein ausgeprägtes Gesäuge. Mutmaßlich war sie zuvor zur Zucht missbraucht und nun einfach „entsorgt“ worden. Sie wurde in einer Tierpension untergebracht. Medienberichten zufolge gibt es bereits Interessenten für sie. Die Autobahnpolizei in Stolpe sucht unter der Telefonnummer 038725-500 und das Amt Parchim Umland unter 03871-42130 nach dem ehemaligen Halter. Um den mutmaßlichen Tierquäler, der die Hündin ausgesetzt hat, zu finden, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die ihn überführen, aus. Zeugen können sich ebenso telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese skrupellose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Das rücksichtslose „Entsorgen“ der Hündin ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und der Täter muss zur Rechenschaft gezogen werden! Es kann nicht sein, dass Tiere wie Wegwerfware behandelt werden. Immer wieder werden ausgediente oder kranke Vierbeiner ausgesetzt, weil sie keinen Nutzen mehr für den Halter haben, zu teuer geworden oder einfach unerwünscht sind.“

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Dieselben Gesetze greifen auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/hotdogs
PETA.de/Tierheim
PETA.de/Tierhandel
PETA50plus.de/Verreisen-mit-Hund/
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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