Streit um Kükenschreddern geht weiter: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zu

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Leipzig / Stuttgart, 3. Januar 2017 – Neue Hoffnung für Millionen von Küken: Im Mai 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster  das Tötungsverbot sogenannter Eintagsküken im bevölkerungsreichsten Bundesland für rechtswidrig erklärt. Hintergrund des Verfahrens war ein Erlass des NRW-Umweltministers Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013, der das Töten männlicher Küken in der Eierindustrie verbot. Hiergegen klagten landesweit mehrere Brütereiinhaber, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden das Verbot im Januar 2015 aufhob. Die Landkreise legten gegen diese Entscheidung Berufung ein, über die das OVG in Münster im Mai 2016 eine Entscheidung fällte. Das Ergebnis: Küken dürfen weiterhin massenhaft getötet werden. Die Kreise Gütersloh und Paderborn legten daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein und beantragten die Zulassung der Revision gegen das skandalöse Urteil. Gestern teilte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts mit, dass die Revision gegen das Urteil zugelassen wird. Dazu kommentiert Sophie Nouvertné, Syndikusrechtsanwältin bei der Tierrechtsorganisation PETA:
 
„Wir freuen uns über den unermüdlichen Einsatz des Umweltministers Remmel im Kampf gegen das Kükenschreddern. Wir sind zuversichtlich, dass in der nächsten Instanz das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aufheben und im Sinne der Tiere entscheiden wird. Es ist – auch in Anbetracht des großen öffentlichen Interesses – notwendig, dass höchstrichterlich über die Frage der Rechtmäßigkeit dieser grausamen Tötungspraxis entschieden werden wird.“
 
Die millionenfache Kükentötung beschäftigte in jüngster Vergangenheit ebenfalls die Strafgerichte. Dafür sorgte eine Strafanzeige von PETA gegen einen Brütereibetreiber in Senden im Münsterland. Laut § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es strafbar, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Rein wirtschaftliche Gründe – wie es im Falle der sogenannten Eintagsküken der Fall ist – reichen grundsätzlich nicht aus, um eine Tiertötung zu rechtfertigen. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 50 Millionen männliche Küken vergast oder bei lebendigem Leibe geschreddert. Dies geschieht, weil sich die Aufzucht der Tiere für die Betreiber wirtschaftlich nicht lohnt: Die Tiere legen weder Eier, noch setzen sie in den Augen der Geflügelindustrie – verglichen mit den Nachkommen aus speziellen Mastlinien – schnell genug Fleisch an. Die Staatsanwaltschaft Münster stimmte mit der Auffassung PETAs überein, dass es sich bei diesem massenhaften systematischen Kükentöten um ein strafbares Verhalten handelt und erhob folgerichtig Ende 2015 Anklage beim Landgericht Münster. Das Landgericht Münster lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab, das Oberlandesgericht in Hamm hatte diese Entscheidung Anfang Mai 2016 bestätigt. Dies dürfte vor dem Hintergrund der Revisionszulassung mittlerweile auch kritisch zu sehen sein.
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
 
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