Stute in Schwanewede verletzt – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Schwanewede (Niedersachsen) / Gerlingen, 14. März 2012 – Nachdem am vergangenen Mittwoch eine Stute in der niedersächsischen Gemeinde Schwanewede verletzt wurde, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen. Dem Polizeibericht zufolge wird ausgeschlossen, dass sich das Tier die Verletzungen selbst zugezogen hatte. Zeugen, die Hinweise zu dem Tathergang beisteuern können, wenden sich bitte an PETA unter 0152 37325400 oder direkt an die zuständige Polizeiinspektion in Verden. Ende Januar kam es in der Gemeinde zu einem ähnlichen Fall – die Polizei vermutet einen Zusammenhang der Taten.

„Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Gewalttätigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Bereits Ende Januar wurden in einem Schwaneweder Reitstall vier Stuten schwer verletzt. Auch in diesem Fall hielt es der zuständige Tierarzt für ausgeschlossen, dass sich die Tiere selbst verletzten. Angesichts der Geschehnisse sind Pferdehalter zu verstärkter Aufmerksamkeit aufgerufen. Ställe sind zu sichern und nachts abzuschließen, Zugänge abzusperren. Kontrollgänge sollten zu unregelmäßigen Zeiten erfolgen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/haustiere
www.peta.de/staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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