Systematische Verstümmelung von Vögeln – PETA erstattet Strafanzeige gegen Luisenpark Mannheim sowie 19 weitere Zoos und Tierparks

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Mannheim / Stuttgart, 8. November 2017 – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Zoos und Tierparks halten Wasservögel wie Flamingos, Pelikane und Gänse häufig auf einer malerisch wirkenden Teichanlage. Die Vögel werden für diese trügerische Idylle verstümmelt. Um sie am Wegfliegen zu hindern, werden die Tiere durch regelmäßiges Beschneiden der Federn oder chirurgische Eingriffe flugunfähig gemacht. Diese Maßnahmen sind ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wie die Bundesregierung bereits 2015 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke bestätigte [1]. Laut Schätzung von 2016 werden in deutschen Zoos und Tierparks rund 10.000 flugunfähig gemachte Vögel gehalten [2]. Um gegen diese tierquälerische Praxis vorzugehen, erstattete PETA in dieser Woche Strafanzeige gegen den Luisenpark Mannheim und 19 weitere Zoos und Tierparks in Deutschland. Die Tierrechtsorganisation fordert das Ende der systematischen Verstümmelung von Vögeln in zoologischen Einrichtungen, und spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung dieser Tiere in Gefangenschaft aus.
 
„Obwohl das Verstümmeln von Vögeln in Zoos gegen das Tierschutzgesetz verstößt, drücken die meisten Behörden und Bundesländer beide Augen zu“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Den Wasservögeln wird auf grausame Art und Weise ihre natürliche Fortbewegung verwehrt, nur um sie den Besuchern in Freianlagen nett zu präsentieren. Das ist, als würde man einem gesunden Menschen die Fähigkeit zum Laufen nehmen.“
 
Zoos scheuen meist Kosten und Mühen, um Wasservögel mit baulichen Veränderungen wie dem Überzäunen vorhandener Freianlagen flugfähig halten zu können. Obwohl „das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“ laut Tierschutzgesetz verboten ist, werden vor allem Wasservögel weiterhin routinemäßig flugunfähig gemacht. Beim sogenannten Flügelstutzen werden die Schwungfedern an einem oder beiden Flügeln gekürzt. Da die Federn wieder nachwachsen, muss diese Methode regelmäßig wiederholt werden. Für die Tiere bedeutet es wiederkehrenden Stress, wenn sie eingefangen werden. Irreversible Methoden hingegen verhindern, dass die Schwungfedern nachwachsen. Hierzu werden die Federfollikel (der Wachstumsort der Federn) chirurgisch entfernt oder durch eine Laserbehandlung zerstört. Auch eine Teilamputation am Flügelknochen („Kupieren“) wird teilweise vorgenommen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz äußerte sich zum Flugunfähigmachen eindeutig: „Das tierschutzrechtliche Amputationsverbot erfasst gleichermaßen vorübergehende wie dauerhafte Maßnahmen, die dazu dienen sollen, bei Vögeln die Flugfähigkeit einzuschränken oder zu unterbinden.“ [3]
 
Vogelarten wie Flamingos und Pelikanen wird es durch den Eingriff unmöglich gemacht, sich artspezifisch fortzubewegen. Ostafrikanische Rosaflamingos beispielsweise können auf dem Weg zwischen ihrem Brutgebiet und den Nahrungsgründen in einer Nacht bis zu 640 Kilometer weit fliegen und dabei Geschwindigkeiten von bis zu 55 Stundenkilometern erreichen [4]. Zudem sind die meisten der in Zoos gezeigten Arten nicht gefährdet, sondern dienen der bloßen Zurschaustellung.
 
[1] https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_01/-/358620.
[2] Jaeger (2016): Flugunfähigmachen bei Vögeln im Spannungsfeld zum grundsätzlichen Amputationsverbot gemäß § 6 Tierschutzgesetz. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).
[3] Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld (SPD) an Bayerischen Landtag (2017). Online abrufbar unter: https://kleineanfragen.de/bayern/17/16486-tierschutz-in-bayerischen-zoos-und-tierparks-teil-4-flugunfaehigmachen-von-voegeln.
[4] Johnson, A., Cézilly, F., T & A. D. Poyser (2007): The Greater Flamingo. London.

Weitere Informationen
PETA.de/Flugunfaehige-Voegel-In-Zoos
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]

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