Taben: Unbekannter ertränkt mutmaßlich Kater in Müllsack – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Taben: Unbekannter ertränkt mutmaßlich Kater in Müllsack – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise
 
Taben / Stuttgart, 2. September 2020 – Tierquäler gesucht: Laut der Meldung eines Whistleblowers folterte und ertränkte ein noch Unbekannter um den 10. August einen Kater. Dem Tier wurden mit Kabelbindern Gewichte an den  Beinen befestigt. In einem mit einem Stein beschwerten Müllsack wurde der Kater in die Saar geworfen und erlitt so mutmaßlich einen qualvollen Ertrinkungstod. Der braun-schwarz gestromte Kater war nicht kastriert und wies keine körperlichen Auffälligkeiten auf. Der genaue Tatort ist unbekannt, aufgrund der Schleusensituation liegt der Tatbereich mutmaßlich zwischen Mettlach und Hamm. Bei der Kriminalpolizei Saarburg wurde von den Findern Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Hinweisgeber werden gebeten, sich telefonisch bei der Kriminalpolizei in Saarburg unter: 0651 – 938190 zu melden. Möglicherweise waren mehrere Personen an der Tat beteiligt.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um den Vorfall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die den oder die Tierquäler überführen. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.
 
 „Es ist erschreckend, wie häufig brutale Übergriffe auf Katzen verübt werden“, sagt Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wir verzeichnen fast täglich Fälle, bei denen die Vierbeiner mit Druckluftwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden. In diesem Fall wurde der Kater anscheinend absichtlich auf grausamste Weise ertränkt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Täter überführt und zur Rechenschaft gezogen werden.“
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
[1] Gespräch mit PETA Deutschland e.V., 2010
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/tierische-Mitbewohner-Katzen
PETA.de/katze-ertraenkt

Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected] 

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