Termineinladung: Bundesrat entscheidet über Kastenstände – PETA-Aktivisten warnen am 5. Juni vor Ort in Schweinemasken vor legalisierter Tierquälerei

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Berlin / Stuttgart, 3. Juni 2020 – Unrecht darf niemals legal sein: Als Schweine verkleidete PETA-Unterstützer protestieren am Freitag von 9 bis 10 Uhr vor dem Bundesrat in Berlin gegen Tierquälerei in der Schweinezucht. Anlass ist die Entscheidung des Gremiums zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, insbesondere über die Zukunft der Kastenstände. Es drohen die Legalisierung und weitere Verschlimmerung der quälerischen Zustände unter anderem in der Schweinehaltung: Laut der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Sauen im Kastenstand ihre Gliedmaßen und Köpfe im Liegen vollständig ausstrecken können. Doch anstatt diese vor Jahren getroffene Regelung in die Praxis umzusetzen, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) eine Überarbeitung in den Bundesrat eingebracht, mit der dieser Passus in der Verordnung gestrichen werden soll. Des Weiteren wurde ein Kompromisspapier der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgelegt, das zwar den oben genannten Passus erhalten soll, aber unter anderem eine Übergangsfrist der engen Kastenstände für weitere zehn Jahre vorsieht. Die PETA-Unterstützer demonstrieren daher mit Schweinemasken und Schildern lautstark gegen die Legalisierung weiterer Tierquälerei und fordern, Kastenstände komplett zu verbieten.
 
„Es ist unfassbar, dass es eine geltende Verordnung zu Sauen in Kastenständen gibt, die auch von mehreren Gerichten bestätigt wurde, Julia Klöckner aber das wirtschaftliche Interesse der Landwirte höher bemisst. Eine Zustimmung im Bundesrat würde Tierquälerei ein weiteres Mal legalisieren“, so Jens Vogt, Aktionskoordinator bei PETA. „Wir appellieren zudem an alle Verbraucher, dem Leid der landwirtschaftlichen Tierhaltung komplett den Rücken zu kehren und sich vegan zu ernähren.“
 
In den Jahren 2014 bis 2016 bestätigten das Verwaltungsgericht Magdeburg, das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Abschnitt 5 des Paragrafen 24 (4) der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Nachdrücklich stellte das Bundesverwaltungsgericht abschließend fest, dass die Sauen seit Inkrafttreten der Verordnung danach hätten gehalten werden müssen – ohne Übergangsfristen.

Hintergrundinformationen
Sauen in der Zucht werden einen großen Teil ihres Lebens in engen Kastenständen fixiert. Dies betrifft den Zeitraum um die künstliche Besamung, kurz vor der Geburt und während der dreiwöchigen Säugezeit der Ferkel. Immer wieder hat PETA dokumentiert, dass diese Haltungsform bei den Tieren zu offenen Wunden, Entzündungen und anderen schmerzhaften Verletzungen führt, da sie durch die Zucht auf immer mehr Ferkel und mehr Fleisch größer und breiter werden. Doch die starren Kastenstände wachsen nicht mit. In bestehenden Betrieben wäre es für Landwirte unrentabel, sämtliche Kastenstände alle paar Jahre an die Größe der Sauen anzupassen. Zudem können sie immer mehr Sauen in einem Stall halten, je enger die Stände bemessen sind.
 
Diese Kastenstände, in denen sich die Muttertiere nicht einmal umdrehen können, sind in vielerlei Hinsicht eine Qual für die Tiere: Zum einen verkümmert ihre Muskulatur durch die mangelnde Bewegung, und schmerzhafte, entzündliche Liegeschwielen können entstehen. Zum anderen leiden die neugierigen Sauen unter der permanenten Langeweile und entwickeln teilweise Verhaltensstörungen. „Die Industrie hatte Jahrzehnte Zeit, sich an bestehende Gesetze zu halten – und in dieser Zeit hätte man an der kompletten Abschaffung der Kastenstände arbeiten müssen, statt über wenige Zentimeter mehr Platz und kürzere Übergangsfristen zu diskutieren“, kritisiert Vogt.
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Details zur Aktion:
 
Datum: Freitag, 5. Juni 2020
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr
Ort: Vor dem Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin
 

Die geplante Verordnungsänderung würde solche tierquälerischen Kastenstände wieder legalisieren. / © PETA Deutschland e.V.

Das druckfähige Motiv steht hier zum Download zur Verfügung
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Kloeckner-Kastenstaende
PETA.de/Schweinezucht-Guenthersdorf
PETA.de/Schweineleben-in-Deutschland
Legalisierte-Tierqual.de
PETA.de/Recherche-Initiative-Tierwohl
PETA.de/Undercover-bei-Bundestagsabgeordneten
 
Sendefähige Radio-O-Töne zum Thema „Warum macht PETA Straßenaktionen?“ und zu vielen weiteren Tierrechtsthemen finden Sie in PETAs Audioportal. PETAs Fachreferenten stehen Ihnen selbstverständlich nach wie vor für persönliche Interviews zur Verfügung.
 
Pressekontakt:
Thomas Lesniak, +49 711 860591-527, [email protected]

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