
2013 gab es allen Grund zu feiern: In der EU trat ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetika in Kraft. Doch die Behörden verlangen unter bestimmten Umständen nach wie vor, dass kosmetische Inhaltsstoffe an Tieren getestet werden – unter dem Deckmantel der REACH-Verordnung.
REACH ist eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Dass darunter weiterhin Tierversuche gefordert werden, ist ein klarer Verstoß gegen REACH selbst sowie gegen die EU-Kosmetikverordnung.
Ein EU-Gericht entschied, dass ausschließlich humane tierfreie Testverfahren genutzt werden dürfen, um die Vorgaben zur Sicherheitsbeurteilung kosmetischer Inhaltsstoffe zu erfüllen. Der Zweck des jeweiligen Versuchs sei dabei irrelevant für die Entscheidung, ab welchem Punkt das Verkaufsverbot von an Tieren getesteten kosmetischen Inhaltsstoffen zum Tragen käme. Dennoch leiden und sterben Tiere auch heute noch in solchen Versuchen.
Die EU-Kosmetikverordnung muss aufrechterhalten werden: Kosmetische Inhaltsstoffe dürfen unter keinen Umständen an Tieren getestet werden.
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Deutsche Übersetzung des Petitionstextes
Bitte beenden Sie alle Versuche mit kosmetischen Inhaltsstoffen an Tieren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Kosmetikverordnung ist ein entscheidender Schritt zur Beendung grausamer Tierversuche für Kosmetika. Aktuell bestehen Sie jedoch darauf, dass für Chemikalien, die in Kosmetika genutzt werden und denen Arbeiter beim Herstellungsprozess ausgesetzt sein könnten, Tierversuche durchgeführt werden. Damit untergraben Sie die in dieser Gesetzgebung festgelegten Prinzipien.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits entschieden, dass für die Sicherheitsprüfung von Kosmetika ausschließlich tierfreie Methoden eingesetzt werden dürfen. Der Zweck der Versuche sei dabei irrelevant für die Entscheidung, ob das Vermarktungsverbot von an Tieren getesteten kosmetischen Inhaltsstoffen gelte. Damit ist klar, dass die REACH-Verordnung als Ausrede für Tierversuche bei kosmetischen Inhaltsstoffen keinen Bestand hat.
Ich fordere Sie hiermit auf, die EU-Kosmetikverordnung in Gänze aufrechtzuerhalten – zumal es sich um einen Rechtsakt von hoher Wichtigkeit und politischer Brisanz handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Was Sie tun können
Unterschreiben Sie unsere Petition an die Europäischen Kommission und die Europäische Chemikalienagentur und fordern Sie sie auf, Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe unter keinen Umständen zuzulassen!
Mithilfe unserer Liste tierversuchsfreier Kosmetik können Sie sich beim Einkauf für tierfreundliche Unternehmen entscheiden.