Tierschutzvertreter in Tierversuchskommissionen in der Unterzahl: Helfen Sie uns, das zu ändern

Update August 2020

Erfolg! Die Tübinger Tierversuchskommission, die für September zur Neuberufung ausstand, wurde unserer Forderung entsprechend paritätisch besetzt. Das ist ein wichtiger Schritt: Tierschutzvertreter sind in Baden-Württemberg entsprechend der Antwort der Landesregierung auf die Drucksache 16/8566 [1] noch immer in der Minderzahl – obwohl die paritätische Besetzung bereits 2013 in einem Erlass der Landesregierung gefordert wurde. Gleichzeitig sind kritische Stimmen für den Tierschutz allem Anschein nach dennoch unerwünscht: PETAs Vertreterin sowie ein vorgeschlagener Kandidat der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wurden lediglich als Stellvertreter berufen. Weitere Informationen zur unzureichenden Berücksichtigung der vorgeschlagenen Tierschutzvertreter sind in einem Statement von PETA und der DJGT zu finden.

PETAs Motto lautet in Teilen, dass Tiere nicht dazu da sind, dass wir an ihnen experimentieren – PETA lehnt Tierversuche konsequent ab und setzt sich für ein sofortiges und uneingeschränktes Ende der Verwendung von Tieren ein. Dem Tierschutz in den beratenden Kommissionen eine Stimme zu geben sehen wir auf dem Weg dorthin als wichtigen Schritt an.

Oringaltext:

Tierversuchskommissionen setzen sich aus Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zusammen und sind am Genehmigungsprozess von Tierversuchsanträgen beteiligt. In Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass diese Kommissionen paritätisch, also zu gleichen Teilen mit Wissenschaftlern und Tierschutzvertretern, besetzt sind – doch das ist offensichtlich nicht der Fall, denn die Tierschützer sind in der Minderheit.

Angesichts der aktuell anstehenden Neubesetzung von einer der beiden Tierversuchskommissionen in Tübingen plant das zuständige Regierungspräsidium bislang, diese wieder mit vier Wissenschaftlern und nur zwei Tierschutzvertretern zu besetzen.

Will ein Forscher einen genehmigungspflichtigen Tierversuch durchführen, muss er vorher einen Antrag stellen und diesen von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Dabei stehen der Behörde auch sogenannte Tierversuchskommissionen zur Seite, die über diese Anträge beraten. In den Kommissionen sitzen sowohl Vertreter aus der Wissenschaft als als auch Mitglieder, die von Tierschutzorganisationen vorgeschlagen wurden. [2]

Schwachstellen im Genehmigungsprozess

Was sich im Prinzip gut anhört, hat jedoch einige gravierende Schwachstellen: Die Kommissionen haben lediglich beratende Funktion, die Entscheidung selbst – also ob der Versuch genehmigt wird oder nicht – fällt die Behörde. Die Kommissionen sollten in Baden-Württemberg eigentlich zu gleichen Teilen, also paritätisch, besetzt sein (entsprechend eines Erlasses des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 26.11.2013 an die Regierungspräsidien im Lande) – das heißt, zur Hälfte mit Vertretern der Wissenschaft und zur anderen Hälfte mit Vertretern von Tierschutzorganisationen. Dies wird in vielen Fällen jedoch wohl nicht so umgesetzt, wodurch eine ausgewogene Abstimmung automatisch unmöglich wird, denn die berechtigten Interessen des Tierschutzes werden von vornherein benachteiligt. So verwundert es nicht, dass in Baden-Württemberg letztlich nur knapp 1 % der Tierversuchsanträge abgelehnt werden [3]!

Tierschutzvertreter sind in der Minderheit

Da das Vorgehen in den Kommissionen der Schweigepflicht unterliegt, läuft das Genehmigungsverfahren von geplanten Tierversuchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab – doch auch die Entscheidung darüber, welche Mitglieder in die Kommissionen berufen werden, wird von der jeweiligen Behörde (in Baden-Württemberg sind das die Regierungspräsidien) getroffen und ist sehr intransparent. So gibt es in Baden-Württemberg beispielsweise sieben Kommissionen mit jeweils sechs Mitgliedern – das macht 42 Kommissionsmitglieder. Statt der zu erwartenden Aufteilung von 21 Wissenschaftlern zu 21 Vertretern des Tierschutzes wird die Forschungsseite jedoch von 26 Mitgliedern vertreten, und Vertreter des Tierschutzes sind mit 17 Mitgliedern eindeutig in der Minderzahl [4].

Offener Brief an die Entscheidungsträger

Eine gleichwertige, sogenannte „paritätische“, Besetzung wird vom Land Baden-Württemberg aber eigentlich angeordnet und auch nach außen kommuniziert [5, 6, 7]. Daher hat PETA nun zusammen mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) und weiteren Vertretern des Tierschutzes einen offenen Brief an die entsprechenden Instanzen des Regierungspräsidiums Tübingen sowie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gesendet. Wir fordern darin, dass den Vorgaben der Landesregierung und dem Tierschutz Rechnung getragen wird und die Kommissionen paritätisch mit Vertretern aus Wissenschaft und Tierschutz besetzt werden.

PETA setzt sich für den Schutz der Rechte aller Tiere ein. Aus diesem Grund sehen wir uns in der Verantwortung, unseren Beitrag für den Schutz von in Versuchen missbrauchten Tieren zu leisten und haben daher ein Kommissionsmitglied vorgeschlagen.

Was Sie tun können

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift und fordern Sie die Entscheidungsträger dazu auf, die Tierversuchskommission in Tübingen zu gleichen Teilen mit Vertretern des Tierschutzes zu besetzen – so wie es das Land vorgibt.