Tierheim Wuppertal platzt aus allen Nähten

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Wuppertal / Gerlingen, 25. Oktober 2012 – Weil das Tierheim in Wuppertal weit über die Kapazitäten hinaus ausgelastet ist, sah es sich gezwungen, einen Aufnahmestopp für Katzen und Hunde zu verhängen. Angesichts dieser dramatischen Situation fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung eines Hundeführerscheins sowie einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten auf Landesebene.

„Unsere tierischen Mitbewohner müssen besser geschützt werden“, fordert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tiere dürfen nicht als Modeaccessoires und ,Wegwerfartikel‘ behandelt werden. Menschen müssen sich vor Aufnahme von Tieren darüber im Klaren sein, dass Tierhaltung eine langfristige, verantwortungsvolle und auch teure Angelegenheit ist. Daher fordern wir ein Heimtierschutzgesetz, das unter anderem einen Hundeführerschein vorschreibt und die Kastration von Freigänger-Katzen obligatorisch macht.“

Ein Hundeführerschein nach dem Vorbild Niedersachsens soll sicherstellen, dass sich zukünftige Halter über die Bedürfnisse der Tiere, aber auch die finanziellen Aspekte der Haltung informieren müssen. Zudem wird Wissen über die tiergerechte Haltung und Erziehung sowie den Umgang vermittelt, sodass dem Tierschutz Rechnung getragen wird und Beißvorfälle verhindert werden können. PETA appelliert zudem, einen reduzierten Hundesteuersatz für Hunde einzuführen, die aus einem Tierheim adoptiert wurden. Dieses fortschrittliche Modell, das in ähnlicher Form bereits in verschiedenen deutschen Städten, wie Aachen oder Berlin, praktiziert wird, soll die Vermittlung von heimatlosen Hunden fördern.

Die Kastration von Katzen und Katern ist ein tierärztlicher Routineeingriff – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen. Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland Kastrationsgebote bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen über 170 Städte und Gemeinden nach. Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, die Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen in Privathaushalten mittels Rechtsverordnung zu regeln. Damit wäre die nordrhein-westfälische Landesregierung am Zug, eine allgemeine Kastrations- und Registrierpflicht einzuführen, um Tierleid zu verhindern.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / Copyright: Bartek Langer/PETA

 

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Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Hundefuehrerschein
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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