Tierquäler attackiert Pferde in Salzkotten-Scharmede – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

PETA Logo

Salzkotten / Stuttgart, 21. Februar 2018 – Fahndung nach Tierquäler: Am Montag vergangener Woche zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr verletzte ein Unbekannter eine Haflingerstute auf einer Weide am Heideweg in Scharmede. Der Täter fügte dem Pferd an der rechten Seite des Rückens eine schwere Schnittverletzung zu. Bereits am Montag, dem 5. Februar, wurde einer anderen Haflingerstute auf derselben Weide eine Stichverletzung an der gleichen Stelle beigebracht. Außerdem hatte sie Schnittverletzungen im Genitalbereich. Die Paderborner Polizei ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 05251 3060 Hinweise zu den Taten entgegen. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die ihn überführen, aus. Zeugen können sich zudem telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym. Dies ist nicht die erste Tat eines Pferderippers in der Region. Beispielsweise verletzte ein Unbekannter im November 2017 ein Pferd in Bad Lippspringe durch Schnitte. Im Juni wurde eine Stute in Rüthen-Meiste mehrfach geschnitten.
 
„Immer wieder vergreifen sich Tierquäler an Pferden“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Wir fordern daher ein bundesweites, behördliches Register, in dem solche Angriffe und bereits überführte Tierquäler erfasst werden. So könnten mögliche Tatzusammenhänge aufgezeigt sowie Täterprofile erstellt werden. Behörden könnten effektiver überregional zusammenarbeiten. Pferdehalter würden über Gefahrenschwerpunkte informiert und gewarnt, um die Tiere besser vor Angriffen schützen zu können. Die Überführung sadistischer Täter ist umso wichtiger, da sich Tierquäler unter Umständen später auch an Menschen vergehen.“
 
PETA registriert seit 2013 bundesweit Taten von Pferderippern und stellt diese Informationen gerne den ermittelnden Behörden zur Verfügung.
 
Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Ripper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem sollten Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Durch Kameras, die Alarm auf ein Handy melden, wenn jemand in die Stallungen eindringt, konnten bereits Pferdeschänder überführt werden. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
PETA warnt, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Sie können erstes Zeichen für eine gewalttätige Pathologie sein, die menschliche Opfer miteinschließt. PETA liegen zahlreiche Studien vor, die den Zusammenhang zwischen Delikten an Menschen und Tieren aufzeigen. Diese Studien haben mittlerweile Soziologen, Gesetzesgeber und Gerichte davon überzeugt, dass Gewalttaten an Tieren unsere Aufmerksamkeit verlangen. In der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ klärt PETA über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten an Menschen auf. Sie dient als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt
VEGANBLOG.de/2015/01/Pferderipper-Norddeutschland-gefasst/
VEGANBLOG.de/Schlagzeilen/auffaellig-viele-Pferde-verletzt-Pferderipper-treiben-in-Deutschland-ihr-Unwesen/
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren