Tierquälerei in Viersen: Stute verletzt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Viersen / Gerlingen, 13. Februar 2014 – Nach Giftköder-Anschlägen nun verletzte Stute in Viersen: Vergangene Woche Donnerstag wurde eine 20-jährige Haflingerstute auf der Weide am Clörather Weg von einem oder mehreren bisher unbekannten Tierquälern verletzt. Die hinzugezogene Tierärztin stellte eine etwa 10 cm lange und 4 cm tiefe Wunde am Halsbereich der Stute fest. Mittlerweile ist aufgrund der Wundbeschaffenheit und der örtlichen Gegebenheiten klar, dass die Verletzung durch ein Messer oder einen anderen scharfkantigen Gegenstand verursacht wurde. Die Kripo Viersen hat die Ermittlungen wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz aufgenommen und sucht nach Zeugen. Einen Tatzusammenhang zu den ausgelegten mutmaßlichen Giftködern der letzten Wochen sieht die Polizei nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht. Um die Behörde bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge an dieser wie auch an anderen Pferdeweiden beobachtet haben und Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an die Polizei Viersen unter der Telefonnummer 02162 37 70.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei der Tierquälerei und vergehen sich später möglicherweise auch an Menschen. Pferdehalter und Tierfreunde in der Gegend sollten unbedingt verstärkt achtsam sein und ihre Tiere bestmöglich vor einer ähnlichen Misshandlung schützen.“

PETA macht darauf aufmerksam, dass sich zahlreiche Straftäter zunächst an Tieren vergehen, bevor ihnen Menschen zum Opfer fallen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von Pferderipper-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

PETA Deutschland e.V. rät Pferdehaltern zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein Pferderipper umgeht. Pferde sollten nachts nicht auf der Koppel bleiben, sondern in eine sichere, bestenfalls mit Videokameras ausgestattete Stallung gebracht werden. Zugänge sind zu sichern und abzusperren. Kontrollgänge sollten zu unregelmäßigen Zeiten erfolgen – unbedingt mindestens zu zweit und mit Mobiltelefon. Wenn Personen in der Umgebung verdächtig scheinen, sollte dies unbedingt an die nächste Polizeidienststelle weitergegeben werden. Auch Personen, die schon mal wegen ihres Verhaltens aufgefallen sind, sollten gemeldet werden.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]

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