Tierschutzwidrige Haltung: PETA erstattet Anzeige gegen mehrere Milchbetriebe mit Anbindehaltung im Landkreis Cloppenburg

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Cloppenburg / Stuttgart, 19. März 2018 – Die Tierrechtsorganisation PETA hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg mehrere Landwirte aus dem Landkreis Cloppenburg angezeigt, auf deren Betrieben Kühe in sogenannter Anbindehaltung unter artfremden Bedingungen leben müssen. Bei dieser Haltungsform sind die Tiere mit Ketten oder anderen Vorrichtungen am Hals festgebunden, können sich nicht annähernd artgerecht bewegen und müssen so teilweise jahrelang an einem Platz stehen. PETA fordert ein schnelles Verbot der gegen das Tierschutzgesetz verstoßenden Anbindehaltung, unter der die Tiere erheblich leiden.
 
„Die Anbindehaltung erinnert an die Steinzeit und ist mit körperlichen sowie psychischen Leiden und Schmerzen für Rinder verbunden. Ihr Bedürfnis nach Bewegung wird den Tieren völlig verwehrt“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Dass die Politik trotz des Wissens um diese Tierquälerei noch immer kein endgültiges Verbot dieser Haltung ausgesprochen hat, zeigt einmal mehr, dass Wirtschaftlichkeit vor Tierschutz steht.“
 
Im Rahmen des 10. Niedersächsischen Tierschutzsymposium 2016 im ehemaligen Landtag in Oldenburg wurden im Tagungsband unter „Kontrollen von Rinderanbindehaltungen im Landkreis Cloppenburg – Erfahrungen und tierschutzrechtliche Maßnahmen“ Zahlen und Fakten zur Anbindehaltung veröffentlicht [1]. Die Erkenntnisse stammen aus einem Projekt, das infolge dramatischer Zustände bei Tierschutzkontrollen von Anbindehaltungen im Jahr 2014 ins Leben gerufen wurde. Die Tatsache, dass Anbindehaltung meist mit gravierenden Tierschutzverstößen einhergeht, hat bislang aber nicht dazu geführt, dass ein sofortiges gesetzliches Verbot beschlossen wurde. Deshalb hat PETA im Dezember vergangenen Jahres Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Cloppenburg gegen die im Tagungsband erwähnten – und behördlich bekannten – Betriebe gestellt, die bei den Tierschutzkontrollen durch massive Verstöße aufgefallen sind. Denn in der Haltung der Angezeigten herrschen permanente, länger andauernde erhebliche tierschutzwidrige Zustände, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
 
Etwa eine Million Kühe müssen in Deutschland zeitweise oder das ganze Jahr über angebunden leben – auch in Biobetrieben. In der Anbindehaltung werden die Rinder vor allem in kleinen und mittleren Betrieben während der Wintermonate oder das gesamte Jahr mit Anbindevorrichtungen am Hals fixiert, so dass sich die Tiere nicht einmal umdrehen können. Diese Art der Haltung kann neben den psychischen Schäden, auch körperliche Beeinträchtigungen mit sich ziehen. Darunter fallen Liegeschwielen, entzündete Gelenke, Lahmheiten sowie Einschnürungen und Quetschungen am Hals durch die Anbindevorrichtungen. Verstärkt werden diese Erkrankungen zum Beispiel bei der Verwendung unbeweglicher Halsrahmen als Anbindevorrichtung, bei verschlissenen oder fehlenden Liegematten und zu kurzen beziehungsweise schmalen Liegeflächen.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
[1] Zur Anbindehaltung im Tagungsband ab Seite 70, online abrufbar unter https://www.laves.niedersachsen.de/download/105542/Tagungsband_10._Nds._Tierschutzsymposium.pdf
 
Weitere Informationen
PETA.de/Anbindehaltung
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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