Todesurteil für Millionen Küken durch Oberverwaltungsgericht Münster: Kein behördliches Verbot des Kükenschredderns – Statement von PETA

PETA Logo

Münster / Stuttgart, 20. Mai 2016 – Entscheidung gegen das Leben: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) hat heute das Tötungsverbot sogenannter Eintagsküken im bevölkerungsreichsten Bundesland für rechtswidrig erklärt. Hintergrund des Verfahrens ist ein Erlass des Umweltministers von NRW Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013, der das Töten männlicher Küken in der Eierindustrie verbot. Hiergegen klagten landesweit mehrere Brütereiinhaber, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden das Verbot im Januar 2015 aufhob. Das Land NRW legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, über die heute das OVG in Münster eine Entscheidung fällte. Das Ergebnis: Küken dürfen weiterhin massenhaft getötet werden. Dazu kommentiert Sophie Nouvertné, Justiziarin bei der Tierrechtsorganisation PETA:
 
„Wir halten die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das Tötungsverbot aufzuheben, für falsch und hoffen, dass in der nächsten Instanz das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung aufheben wird. Trotz des enttäuschenden Ausgangs dieses Verhandlungstages bleibt festzuhalten, dass nun endlich der längst überfällige gesellschaftliche Diskurs zu dieser wichtigen Problematik geführt wird. Es ist das erste Mal, dass vor einem Gericht über das Kükenschreddern öffentlich verhandelt wurde, nachdem das Thema im Frühjahr von der Strafjustiz kurzerhand im Beschlusswege unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Akten gelegt wurde. Wir von PETA sehen nun Politik und Gesetzgeber in der Pflicht, dem massenhaften Töten gesunder und lebensfähiger Wesen endlich Einhalt zu gebieten.“
 
Die millionenfache Kükentötung beschäftigte in jüngster Vergangenheit ebenfalls die Strafgerichte. Dafür sorgte eine Strafanzeige von PETA Deutschland e.V. gegen einen Brütereibetreiber in Senden im Münsterland. Laut § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es strafbar, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Rein wirtschaftliche Gründe – wie es im Falle der sogenannten Eintagsküken der Fall ist – reichen nicht aus um eine Tiertötung zu rechtfertigen. Jedes Jahr werden in Deutschland rund 50 Millionen männlichen Küken vergast oder bei lebendigem Leibe geschreddert. Dies geschieht, weil sich die Aufzucht der Tiere für die Betreiber wirtschaftlich nicht lohnt: Die Tiere legen weder Eier, noch setzen sie in den Augen der Geflügelindustrie – verglichen mit den Nachkommen aus speziellen Mastlinien – schnell genug Fleisch an. Die Staatsanwaltschaft Münster stimmte mit der Auffassung PETAs überein, dass es sich bei diesem massenhaften systematischen Kükentöten um ein strafbares Verhalten handelt und erhob infolgedessen Ende 2015 Anklage beim Landgericht Münster. Das Landgericht Münster lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab, das Oberlandesgericht in Hamm hat diese Entscheidung Anfang Mai bestätigt.
 
Interviewkontakt vor Ort: Sophie Nouvertné, +49 (0)163 2534939
 
Interviewkontakt in Stuttgart: Dr. Edmund Haferbeck, +49 (0)171 4317387

Kontakt

Kontakt
Kopieren