Tödlich verletzte Katze in Memmingen aufgefunden – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Memmingen / Gerlingen, 17. Dezember 2013 – Auf der Suche nach einem Tierhasser in Memmingen: Eine Katze wurde mutmaßlich von einem oder mehreren noch unbekannten Tierquälern schwer misshandelt und getötet. Die 54-jährige Katzenhalterin fand das Tier am Donnerstagmorgen vor ihrem Haus im Nordweg. Das Genick des grau-schwarzen Tieres war gebrochen, ein Auge sowie das Fell am Schwanz fehlten. Der Tod des Tieres ist vermutlich in der Zeit zwischen Sonntag, 8.Dezember 2013 und Donnerstag, 12.Dezember 2013 eingetreten.

Die Polizei ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Es werden Zeugen gesucht, die in dem möglichen Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Um die Ermittlungen der Polizei zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 01520 73 733 41 an PETA oder direkt an die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen unter der Telefonnummer 08331 10 00.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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