Trotz Tierquälerei: Brieftaubenwesen soll immaterielles Kulturerbe werden

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PETA appelliert an Unesco, Kultusministerkonferenz sowie an die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW

 
Stuttgart, 14. August 2018 – Kein Tribut für Tierquälerei: Das Brieftaubenwesen, zu dem auch Taubenwettflüge zählen, wird derzeit durch den Brieftaubenverband für die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen Unesco Kommission beworben. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW hatte das Brieftaubenwesen als Neuaufnahme ins Landesinventar aufgenommen und für das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes nominiert. Bis Oktober soll entschieden sein, ob das Brieftaubenwesen in das Verzeichnis aufgenommen wird. Da der sogenannte Brieftaubensport mit erheblichem Leid für die Tiere verbunden ist, wandte sich PETA Ende Juli an die maßgeblichen Stellen, die Deutsche Unesco-Kommission e.V., an die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW und an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz. In ihrem Schreiben appellierte die Tierrechtsorganisation an die Verantwortlichen, das mit großem Tierleid einhergehende Brieftaubenwesen nicht in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen.
 
„Die Nutzung von Tauben für Wettflüge ist keine kulturelle Errungenschaft, sondern Tierquälerei. Solche Unsitten dürfen genauso wenig wie Stierkämpfe von der Unesco gewürdigt werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Auch Tradition rechtfertigt kein Tierleid. Wir hoffen daher, dass das Brieftaubenwesen in einer modernen Gesellschaft mit moralischen Grundsätzen und in einem Land, in dem der Tierschutz Verfassungsrang hat, nicht in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.“
 
Hintergrundinformationen
 
In Deutschland nehmen rund 25.000 der knapp 50.000 Brieftaubenzüchter an Wettflügen teil. Schätzungsweise leben 2,5 Millionen sogenannte Brieftauben in deutschen Taubenschlägen [1]. Beim „Brieftaubensport“ steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt in der Regel keine Rolle. In einer Studie beziffern Dr. med. vet. Warzecha et al. bei Taubenwettflügen Verlustraten – also Tiere, die das Ziel nicht erreichen – von durchschnittlich 53 Prozent [2]. Aus Prestigegründen und wegen der Aussicht auf hohe Gewinne nehmen Veranstalter und Züchter bei sogenannten Brieftaubenwettflügen den Tod unzähliger Tiere billigend in Kauf. Nach Paragraf 3 S. 1 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Einer Studie des Schweizer Tierschutzes (STS) zufolge liegen die Verlustraten bei untersuchten Wettflügen in der Schweiz bei rund 75 Prozent [3]. Eine Recherche von PETA USA von 2012 zeigte, dass bei einigen europäischen Taubenwettflügen sogar bis zu 90 Prozent der Tiere das heimatliche Ziel nicht erreichen [4]. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten Züchter sie oftmals ohne Betäubung, indem sie am Hals der Tauben ziehen oder ihren Kopf drehen, bis die Tiere sterben.
 
PETA fordert ein Verbot von Taubenwettflügen. Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (2009) Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt Nr. 121.
[2] Warzecha, M., Kahlcke, K. und Kahlcke, M. (2009): Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004–2008). 
[3] Tagesanzeiger (2017): Wettflug in den Tod. Online abrufbar unter: https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/Wettflug-in-den-Tod/story/25536547. (08.06.2018).
[4] PETA Deutschland e.V. (2013): Taubenwettflüge. Friedhof der Vögel. online abrufbar unter: https://www.veganblog.de/unterhaltung/taubenwettfluge-friedhof-der-vogel/. (08.06.2018).
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Brieftaubensport
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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