Vergiftete Köder in Parchim – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Parchim / Gerlingen, 22. November 2012 – Nachdem in den vergangenen Tagen Unbekannte mit Rattengift präparierte Köder im mecklenburg-vorpommerschen Parchim auslegten, an denen bislang vier Hunde qualvoll starben, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier. Die Organisation appelliert an Halter betroffener Hunde, tierärztlich belegte Vergiftungen ihrer Schützlinge bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Weiterhin fordert PETA die Einführung eines Meldesystems für Giftanschläge dieser Art. Durch eine Meldepflicht können Anschläge gegen Hunde zentral registriert und die Bevölkerung kann über Giftköderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden. Zugleich wird durch die Dokumentation der Fälle sensibilisiert, wie häufig Tiere Opfer von Missbrauch werden.

„Die Tiere in Parchim schweben in akuter Lebensgefahr“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Die Täter müssen schnellstmöglich gefasst werden, damit Tierfreunde ihre Hunde unbeschwert ausführen können. Es ist äußerste Vorsicht geboten, damit keine weiteren Tiere durch die Köder der Hundehasser zu Tode kommen. Die Köder können sogar Kindern zum Verhängnis werden.“

PETA macht darauf aufmerksam, dass ein vergifteter Hund schnellstmöglich tierärztlich behandelt werden muss. Bereits bei einem Verdacht sollte unverzüglich eine Tierklinik aufgesucht werden. Erbrechen, Speicheln, Durchfall, Zittern können erste Symptome sein – diese können jedoch erst nach einigen Tagen auftreten. PETA weist auch darauf hin, dass eine Vergiftungsgefahr für Tiere auf Feldern besteht, die nun gedüngt sind.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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