Verwahrloste Chihuahuas in Steinburg und Loose ausgesetzt – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Steinburg / Loose / Stuttgart, 31. Mai 2019 – Tierquäler gesucht: Eine Frau aus Steinburg im Kreis Stormarn entdeckte am 15. Mai morgens an ihrer Grundstückseinfahrt einen Pappkarton mit zehn Chihuahuas. Die Hunde saßen in ihren eigenen Exkrementen und waren verwahrlost. Einen ähnlichen Vorfall gab es bereits Anfang Mai im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Hier wurden sieben ausgesetzte Chihuahuas vor dem privaten Gnadenhof Arche Grünthal in Loose gefunden. Diese Hunde waren nicht nur völlig verwahrlost, sondern zum Teil auch blind und taub. Möglicherweise wurde illegal mit dem Merle-Gen gezüchtet, um eine bestimmte Farbe zu erhalten. Derartige Verpaarungen gelten als Qualzucht und sind verboten, da sie neben der bei Käufern beliebten Farbgebung auch Taubheit und Blindheit erzeugen können. Möglicherweise stammen die Hunde beider Fundorte aus derselben Massenzucht. Die Polizei ermittelt. Hinweise auf den ehemaligen Halter der Chihuahuas nimmt das Bad Oldesloer Tierheim unter der Telefonnummer 04531-87888 sowie das Tierheim Weidefeld in Kappeln unter 04642-987121 entgegen. Die Hunde werden derzeit in den beiden Tierheimen und auf Pflegestellen aufgepäppelt.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen können sich ebenfalls telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der skrupellose Hundehalter muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden. Die kranken Chihuahuas einfach auszusetzen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Außerdem muss ermittelt werden, ob sich noch weitere verwahrloste Tiere in der Obhut dieses Menschen befinden. PETA fordert für überführte Tierquäler strenge juristische Konsequenzen – denn so kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden.“
 
Die Tierschutzorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Themen/Tierheim
PETA.de/Themen/Tierhandel
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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