Verwaltungsgericht Berlin: erstmals Leidensfähigkeit von Hummern bestätigt / Statement von PETA

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Berlin / Stuttgart, 15. Februar 2017 – Nach Recherchen von PETA und einer Kampagne gegen den Lebendverkauf von Hummern erließ das Bezirksamt Spandau im Jahr 2013 einen Auflagenbescheid, der die Hälterung von Hummern zum Lebendverkauf unter strenge Auflagen stellte. Diese Auflagen wurden heute vom Verwaltungsgericht Berlin teilweise betätigt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Leidensfähigkeit und die Schutzwürdigkeit von Hummern festgestellt und ihnen bei der Hälterung tierschutzrechtliche Mindeststandards zugestanden. Dazu kommentiert Krishna Singh, Justiziar bei PETA:
 
„Das Gericht entschied, dass das Handelsunternehmen Metro (Filiale Berlin Spandau) Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere in den Becken einbauen muss. Zudem muss das Platzangebot von 250 Quadratzentimetern auf 290 Quadratzentimeter pro Hummer vergrößert werden. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass Hummer leidensfähige und nach dem Tierschutzgesetz schutzbedürftige Tiere sind. Dies wurde in der Vergangenheit immer wieder in Zweifel gezogen und den Tieren jeglicher Mindeststandard bei der so genannten Hälterung versagt, bevor sie bei lebendigem Leibe in siedendes Wasser geworfen werden. Damit dürfte es nun vorbei sein.
Gegen das Urteil wurde das Rechtsmittel der Berufung zugelassen.“
 
Laut Tierschutzschlachtverordnung dürfen lebende Krebstiere nur im Wasser oder vorübergehend während des Transports auf einer feuchten Unterlage aufbewahrt werden. Des Weiteren schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf (§ 1). Tiere müssen ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten und untergebracht werden (§ 2). 
Studien zeigen, dass Krebstiere Schmerz empfinden und sich später daran zurückerinnern [1]. Forscher gehen außerdem davon aus, dass sie über ein ähnliches Angstempfinden wie Menschen verfügen [2]. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam bereits 2005 in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass Hummer und andere Krebstiere höhere kognitive Fähigkeiten aufweisen und über ein komplexes Verhaltensrepertoire, ein Bewusstsein, ein Gedächtnis und komplexe neurale Strukturen verfügen („perhaps analogous to human cerebral cortex“). Krebstiere werden von der EFSA in die Kategorie 1 eingestuft – das bedeutet, dass sie eindeutig Schmerz und Stress empfinden können und deshalb unseren Schutz verdienen [3].
 
[1] Magee, B. & Elwood, R. W. (2013): Shock avoidance by discrimination learning in the shore crab (Carcinus maenas) is consistent with a key criterion for pain. In: The Journal of Experimental Biology 216. S. 353-358.
[2] Fossat, P., Bacqué-Cazenave, J., De Deurwaerdère, P., Delbecque, J. P., Cattaert, D. (2014): Anxiety-like behavior in crayfish is controlled by serotonin.
[3] The EFSA Journal (2005): Opinion of the Scientific Panel on Animal Health and Welfare (AHAW) on a request from the Commission related to the aspects of the biology and welfare of animals used for experimental and other scientific purposes. 292, 1-46. S. 16. Online abrufbar unter http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/292.pdf. (21.10.2016).

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]

 

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