Villingen-Schwenningen: Fuchs tritt in illegale Schlagfalle – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

PETA Logo

Tierschutzorganisation fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland

 
Villingen-Schwenningen / Stuttgart, 13. August 2019 – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge entdeckten Bauarbeiter am Montagmittag auf einem Gelände in der Rottweiler Straße in Villingen-Schwenningen einen schwerverletzten Fuchs. Das Tier war in einer illegalen Schlagfalle eingeklemmt und musste von seinem Leiden erlöst werden. Unbekannte hatten das Fangeisen offenbar am Wochenende auf dem Gelände ausgelegt. Die Polizei Schwenningen ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 07720-85000 Hinweise zu den Aufstellern der sogenannten Bärenfalle entgegen.
 
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland
Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die den Tierquäler überführen. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
 
„Der Tierquäler, der das Fangeisen illegal ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Treten Tiere in solche Geräte, hängen sie oft schwerverletzt fest und leiden unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie gefunden werden oder qualvoll sterben. Daher muss nicht nur der Gebrauch, sondern auch der Verkauf derart gefährlicher Fallen endlich verboten werden. Dem Aufsteller muss bewusst sein, dass auch Kinder schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten.“
 
Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

   2014-12-28-Fuchs-Tellereisen-Falle-Plauen_IMG_04712-c-PETA-D.jpg

Beispielfotos: Tiere leiden entsetzliche Qualen, wenn sie in Fangeisen geraten. / © PETA Deutschland e.V.
 
Die Motive stehen hier zum Download zur Verfügung.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tellereisen
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Fuchsjagd
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren