„Ketten- und Zwingerhunde“ – eine Welt außer Reichweite

Mit der Tierschutz-Hundeverordnung existieren für Hunde als bislang einzige tierische Mitbewohner verbindliche Mindestanforderungen an die Tierhaltung. Dennoch sind die Vierbeiner nicht ausreichend geschützt, denn sowohl die Zwinger- als auch die Anbindehaltung ist weiterhin erlaubt. Als soziale Rudeltiere leiden Hunde unter diesen beiden isolierten Haltungsformen sehr – das Leben zieht sprichwörtlich an ihnen vorbei.
Leider sind sich viele Menschen noch immer nicht darüber bewusst, was sie ihrem Hund mit der Zwinger- oder Anbindehaltung antun. Hunde haben ein ausgeprägtes Bedürfnis, als vollwertiges Familienmitglied akzeptiert zu werden – und sollten daher unbedingt im Haus leben dürfen. Ausgedehnte Spaziergänge, Spiele und Streicheleinheiten sind ein tägliches Muss.
Wenn Sie von einem Hund wissen, der sein Leben angebunden oder im Zwinger verbringen muss, schauen Sie bitte nicht weg, sondern helfen Sie dem Tier:

Versuchen Sie, mit dem Hundehalter ins Gespräch zu kommen. Erklären Sie ihm auf ruhige und höfliche Weise, dass ein Hund nicht alleine leben möchte, dass er Kontakt zu Menschen und anderen Hunden und vor allem viel Bewegung und Zuwendung braucht. Vielleicht können Sie gemeinsame Spaziergänge mit Ihnen und Ihrem Hund anbieten?

Prüfen Sie zudem, ob die Haltung des Hundes überhaupt rechtlich zulässig ist. Die Tierschutz-Hundeverordnung macht auch an die Zwinger- oder der Anbindehaltung bestimmte Vorgaben. Vorschriften, die die Größe des Zwingers, die Länge der Laufvorrichtung, die Maße der Schutzhütte oder das ständig zur Verfügung stehende Wasser betreffen, sind konkret überprüfbar. Sehr viel schwieriger ist es leider zu belegen, ob einem Hund der ihm zustehende „ausreichende Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung“ oder ausreichender Umgang mit seiner Betreuungsperson verwehrt wird.
Die rechtlichen Vorschriften zur Haltung von Hunden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/.
Selbstverständlich müssen die hygienischen Bedingungen den Bedürfnissen der Tiere genügen. Wenn Hunde gezwungen sind, in ihren eigenen Ausscheidungen zu leben, widerspricht dies eindeutig dem Tierschutzgesetz.
Entspricht die Hundehaltung nicht den Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung, melden Sie diese bitte dem zuständigen Veterinäramt.
Hier finden Sie ausführliche Informationen, wie Sie vorgehen können, wenn Sie Zeuge eines Tierschutzmissstandes werden: www.PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
Hunde leiden zweifellos unter einer Haltung an der „Kette“ oder im Zwinger! Bitte erwägen Sie für einen Vierbeiner niemals die Zwinger- oder Anbindehaltung. Leidet Ihr Hund bereits unter dieser Haltungsform, nehmen Sie sich bitte ein Herz und schenken Sie ihm ein glückliches und erfülltes Leben als Mitglied der Familie.
Sollte das Verhalten Ihres Hundes zu Problemen führen, wenden Sie sich bitte an eine gute Hundeschule. Die Hundeerziehung muss immer auf dem Prinzip der Belohnung, nicht der Bestrafung basieren. Auch „unerwünschtes Verhalten“, wie etwa übermäßiges Bellen, kann ernstzunehmende Gründe haben. Die „Abschiebung“ in den Zwinger ist in keinem Fall eine tiergerechte Lösung.