Wurststücke mit Glasscherben präpariert

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Wuppertal / Gerlingen, 12. April 2012 – Nachdem in der vergangenen Woche im Wuppertaler Stadtteil Ronsdorf ein Senior ermittelt werden konnte, der mit Scherben versehene Wurststücke auslegte, fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. scharfe Konsequenzen für den Mann. PETA weist darauf hin, dass Tierquäler auf diese grausame Weise immer wieder versuchen, Hunden Leid zuzufügen.

„Wir danken dem aufmerksamen Tierfreund, der die Überführung des Täters ermöglichte“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Köder akribisch mit feinen Glasstücken zu präparieren, um Hunde zu töten oder schwer zu verletzen, ist ein Fall erschreckender Tierquälerei. Ein derart ausgeklügeltes Vorgehen zeugt von großer Verachtung gegenüber lebenden und fühlenden Lebewesen. Immer wieder sind Hunde der Gefahr von Tierhassern ausgesetzt – in diesem Fall muss ein abschreckendes Urteil gefällt werden.“

Mit Hinblick auf den Vorfall und auf eine mögliche Abneigung des Tierquälers gegen Hunde, fordert PETA die Einführung eines bundesweiten Hundeführerscheins, der die Akzeptanz von Hunden bei voreingenommenen Menschen steigern könnte. Dabei wird in einem Theoriekurs vor Aufnahme des Hundes das notwendige Fachwissen erworben und anschließend in einem Praxisseminar an einer Hundeschule gefestigt. Dieses Konzept stellt sicher, dass potenzielle Hundehalter gewissenhaft mit ihrem Tier umgehen und reduziert somit das Risiko, dass sich Menschen von Hunden bedroht fühlen. In der Schweiz sind Hundehalter bereits seit September 2008 zu einem Sachkundenachweis verpflichtet. Niedersachsen wird als erstes Bundesland in Deutschland 2013 einen „Hundeführerschein“ einführen.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/haustiere
www.peta.de/hundefuehrerschein
Zeugen in Bergheim gesucht
www.peta.de/staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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