Zwei schwer verletzte Katzen in Freudenstadt aufgefunden – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Freudenstadt / Gerlingen, 13. Februar 2014 – Zwei Kater in Freudenstadt von Tierquälern schwer misshandelt? Am Donnerstagmorgen vergangener Woche fand ein Passant die beiden etwa vier Monate alten Tiere gegen 07.30 Uhr neben einem Papiercontainer auf einem Parkplatz beim Stadion in der Ludwig-Jahn-Straße. Einer der Kater hatte gebrochene Hinterläufe, der zweite einen gebrochenen Hinterlauf und eine größere, offene Wunde. Ein Tier musste von einer Tierärztin eingeschläfert werden. Aufgrund der festgestellten Verletzungen ist von einer vorsätzlichen Misshandlung der Katzen auszugehen. Die Polizei in Freudenstadt ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Es werden Zeugen gesucht, die in dem möglichen Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder den Katzenhalter kennen. Auch eine Woche nach Auffinden der misshandelten Tiere ist noch kein Hinweis auf den oder die Täter oder den Tierhalter eingegangen. Um die Ermittlungen der Polizei zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Tierquäler(s) führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 01520 73 733 41 an PETA oder direkt an die Polizei in Freudenstadt unter der Telefonnummer 07441 53 60.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]

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