Zwei Stuten in Hamburg-Rahlstedt misshandelt – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Hamburg / Gerlingen, 22. Januar 2014 – Schwere Tierquälerei in Hamburg-Rahlstedt: In der Nacht zum 14. Januar wurden zwei Stuten von einem oder mehreren noch unbekannten Tätern schwer verletzt. Den Pferden, die in einer unverschlossenen Stallung standen, wurden vermutlich mit großen Gegenständen schwerste äußere wie auch innere Verletzungen zugefügt. Sie mussten tierärztlich versorgt werden. Die Pferdehalter haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Polizei Hamburg hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Um die Behörde bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben und Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier unter der Telefonnummer 040 428 653 810.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei der Tierquälerei und vergehen sich später möglicherweise auch an Menschen. Insbesondere Übergriffe mit möglichem sexuellen Hintergrund dürfen in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden.“

Angesichts der Misshandlung der Stuten sollten Pferdehalter in der Region jetzt besonders achtsam sein: Zum Schutz der Tiere sollten Pferde nachts nicht auf der Koppel bleiben, sondern unbedingt in eine sichere Stallung gebracht werden, die bestenfalls mit Videokameras ausgestattet ist. Zugänge sind zu sichern oder abzusperren. Zudem sollten Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten und unbedingt mindestens zu zweit und mit Mobiltelefon erfolgen. Wenn Personen in der Umgebung verdächtig scheinen, sollte dies dringend an die nächste Polizeidienststelle weitergegeben werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit wegen ihres Verhaltens aufgefallen sind, sollten gemeldet werden.

PETA macht darauf aufmerksam, dass sich zahlreiche Straftäter zunächst an Tieren vergehen, bevor ihnen Menschen zum Opfer fallen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank G. seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von Pferderipper-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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