Circus Voyage in München: PETA kritisiert tierschutzwidrige Tierhaltung in „rollendem“ Zoo

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München / Stuttgart, 3. August 2016 – Der mit zahlreichen exotischen Tieren reisende Circus Voyage gastiert ab Freitag in München. PETA erhebt aufgrund der mangelhaften Haltungsbedingungen schwere Vorwürfe gegen den Zirkus. Die Tierrechtsorganisation macht geltend, dass insbesondere die exotischen Wildtiere erhebliche Entbehrungen und Leiden in Kauf nehmen müssen. Auffällig ist beispielsweise, mit wie vielen Narben eine der Giraffen regelrecht übersät ist, die eine Folge der ständigen Transporte sein können. PETA kritisiert zudem die mangelhafte Haltung von Flusspferd Jedi, das sein Dasein als Herdentier beim Circus Voyage allein in einem kleinen Wassertank fristen muss. Erst vor wenigen Monaten hat der Bundesrat ein Verbot von Tierarten wie Giraffen, Elefanten und Flusspferden im Zirkus gefordert und in seinem Entschließungsantrag detailliert und wissenschaftlich begründet, warum sie in Zirkussen erheblichem Leid ausgesetzt sind – unabhängig vom jeweiligen Betrieb. Circus Voyage gastiert in München voraussichtlich auf einem Privatgrundstück. Doch angesichts des Tierleids appelliert die Tierrechtsorganisation an die Fraktionen des Münchner Stadtrats, ein deutliches Zeichen für den Tierschutz zu setzen und durch einen Beschluss im Stadtrat wenigstens sämtliche städtische Flächen von der Vermietung an Zirkusbetriebe mit Wildtieren auszuschließen. Vorbild dafür sind Städte wie Schwerin, Bielefeld, Rostock und Leipzig, die allein in diesem Jahr Wildtierzirkusse von kommunalen Flächen verbannt haben.
 
„Elefanten, Giraffen oder Flusspferde gehören keinesfalls in einen Wanderzirkus“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Es ist Zeit, dieses traurige Kapitel der Tierquälerei in die Geschichtsbücher zu verbannen.“
 
Über 65 Städte haben der Tierquälerei im Zirkus bereits eine Absage erteilt und lassen bestimmte Tierarten auf eigenen Flächen nicht mehr zu. Seit April 2016 ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München rechtskräftig, das die Rechtmäßigkeit eines kommunalen Wildtierverbots bestätigt [1]. Der in das Verfahren involvierte Bayerische Verwaltungsgerichtshof betonte ausdrücklich, dass Städte die Entscheidungshoheit darüber haben, an welche Schaustellerunternehmen sie ihre Flächen vermieten [2].
 
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten wie Elefanten, Tiger oder Affen sprechen sich auch die Bundestierärztekammer sowie der Bundesrat für ein Verbot aus, ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Einer repräsentativen forsa-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 Prozent der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 18 europäische Länder wie beispielsweise Belgien, Österreich, die Niederlande und Griechenland haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. PETA übt in dem Zusammenhang scharfe Kritik an der CDU/CSU-Fraktion, die als einzige Partei im Bundestag ihre Zustimmung zu einem Wildtierverbot verweigert.
 
[1] VG München, Az. M7K 13.2449, Online unter https://openjur.de/u/728811.html
[2] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk. http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/wildtierverbot-zirkus-klage-erding-100.html (11.05.2016).
 

Vernarbtes Bein: Giraffenleid bei Circus Voyage / © PETA
 
Das druckfähige Motiv kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen:
PETA.de/Zirkus
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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