Hermannsburg: Katzenbaby in Beutel entsorgt – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Hermannsburg / Stuttgart, 31. Juli 2014 – Suche nach Tierquäler: Bereits am Mittwochmittag, den 25. Juni, wurde in Hermannsburg im Bereich eines Spielplatzes in der Georg-Haccius-Straße ein ausgesetztes Katzenbaby aufgefunden. Das etwa 10 Wochen alte, grauschwarz getigerte Tier steckte in einem zugebundenen Leinenbeutel mit der Aufschrift "Bundesamt für Strahlenschutz". Die Polizei Hermannsburg sucht jetzt nach Zeugen, die Hinweise zu dem ehemaligen Katzenhalter und der Tat geben können. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Täter/s führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher das Katzenbaby stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an die Polizei Hermannsburg unter der Telefonnummer 05052 91 26 0.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer eine Katze so kaltblütig ‚entsorgen‘ kann, der schreckt möglicherweise auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“
 
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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