Hohe Geldbußen für Hundequäler: Amtsgericht Köln verurteilt drei Mitglieder des Vereins für Deutsche Schäferhunde nach PETA-Strafanzeige

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Köln / Stuttgart, 28. April 2015 – Strafe für Tierquälerei auf Hundeplätzen: Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilte das Amtsgericht Köln im März drei Mitglieder des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) der Ortsgruppe Köln-Worringen zu Bußgeldern in dreistelliger Höhe (Az. Amtsgericht Köln 539 OWi-952 Js 9278/14-384/14). Zwei der Täter hatten auf dem Vereinsgelände Hunde mit Elektroreizgeräten misshandelt, deren Einsatz in Deutschland verboten und mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden ist. Beim dritten Verurteilten handelt es sich um den Vorsitzenden der Ortsgruppe, der vom Einsatz der tierquälerischen Geräte wusste, jedoch nichts dagegen unternahm. PETA Deutschland e.V. hatte im Dezember 2013 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Vorausgegangen waren umfangreiche Undercover-Recherchen der Tierrechtsorganisation auf mehreren SV-Trainingsplätzen in ganz Deutschland. Dabei dokumentierten die Ermittler in vielen Fällen Gewalt gegen Hunde, unter anderem durch Tritte, Schläge und Stromstöße mittels Teletaktgeräten. Infolgedessen stellte PETA von Juni bis Dezember 2013 insgesamt rund zehn Strafanzeigen – einige der Verfahren laufen noch.
 
„Das Amtsgericht in Köln hat klar gemacht, dass Gewalt gegen Hunde auch auf dem Trainingsgelände streng geahndet wird“ so Krishna Singh, Rechtsanwalt bei PETA Deutschland e.V. „Mit Stromstößen misshandelte Hunde erleiden schon beim Anlegen des Empfängerhalsbandes enormen Stress und Angst. Der SV muss das Verbot der Teletaktgeräte umgehend durchsetzen, damit die Tierquälerei auf den vereinseigenen Hundeausbildungsplätzen endlich ein Ende hat.“
 
Neben dem Ortsgruppenvorsitzenden bekleiden auch die beiden anderen Verurteilten innerhalb der Vereinsortsgruppe als Übungs- und Jugendwart Ämter mit hoher Verantwortung. Sie hatten nicht nur selbst Hunde mit Elektrohalsbändern gequält, sondern sollen auch andere Vereinsmitglieder – darunter auch Minderjährige – zum Gebrauch der Stromreizgeräte angeleitet haben. Der SV spricht sich offiziell gegen die Nutzung von Teletaktgeräten aus, dennoch wird der Einsatz auf Hundeplätzen offensichtlich geduldet. Der Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. ist dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angeschlossen.
 
Teletaktgeräte sind Elektroimpulsgeber. Sie bestehen aus einem Sender, den der Ausbilder in der Hand trägt, und einem Hundehalsband mit einem Funkwellenempfänger, der auf Knopfdruck elektrische Impulse unterschiedlicher Stärke erzeugt. So können Hunde über eine Distanz von bis zu 1.000 Metern per Stromstoß „bestraft“ werden.

Das Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz von Elektroreizgeräten in der Hundeerziehung explizit, da Stromimpulse die Tiere erheblichen Leiden aussetzen. Auch wenn das Reizgerät nicht mit Stromstößen genutzt wird, kann der bloße Anblick des Teletaktgeräts von Hunden mit einem Schmerz- und Leidensgefühl in Verbindung gebracht werden.

Weitere Informationen:
Teletakter.PETA.de/
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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