Katzenhaus im Tierheim Tuttlingen überfüllt – PETA fordert Stadtverwaltung auf, Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen

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Tuttlingen / Stuttgart, 21. Oktober 2015 – Katzenhaus überfüllt: Medienberichten zufolge sind die Aufnahmekapazitäten für Katzen im Tierheim Tuttlingen nahezu ausgeschöpft – sogar die Katzenquarantäne ist bereits vollständig belegt. Um dieser Situation künftig Herr zu werden, ist es notwendig, dass deutsche Städte das wichtige Katzenkastrationsgebot eigenverantwortlich beschließen können. Das Land Baden-Württemberg hat diese Ermächtigung bereits auf Kommunalebene übertragen – PETA Deutschland e.V. fordert nun die Stadt Tuttlingen auf, das wichtige Kastrationsgebot zum Schutz der Tiere zu beschließen. Die Tierrechtsorganisation betont, dass die Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten die einzige zukunftsfähige Lösung ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere in Städten nachhaltig zu reduzieren.
 
„Obwohl das Land Baden-Württemberg die Ermächtigung zur Katzenkastration bereits auf Kommunalebene übertragen hat, hat die Stadt Tuttlingen die wichtige Tierschutzmaßnahme bisher verschlafen. Tuttlingen sollte seine Bürgerinnen und Bürger zum Kastrieren ihrer freilaufenden Tiere zu verpflichten“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland e.V. „Nur so lassen sich die Überpopulation und das damit verbundene Leid der heimatlosen Katzen langfristig senken. Die Stadt Tuttlingen darf sich dieser Verantwortung nicht entziehen.“
 
Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen haben bereits die Kommunen ermächtigt, die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen – daraufhin wurde diese deutschlandweit bereits in über 250 Städten umgesetzt. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Dennoch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz.
 
Schätzungsweise 2 Millionen heimatlose Katzen bundesweit führen ein entbehrungsreiches Leben auf der Straße. Es handelt es sich dabei um Tiere, die entweder ausgesetzt wurden oder Nachkommen ausgesetzter Tiere sind. Die domestizierten Tiere sind für ein Leben in freier Natur jedoch nicht gerüstet: Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank und verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sich die Tiere unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, die wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der heimatlosen Tiere weiter.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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