Nach PETA-Strafanzeige: Keine „Trout Partys“ mehr im „Angelpark-Steinfeld“

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Steinfeld (Oldenburg) / Stuttgart, 20. Dezember 2018 – Forellen können aufatmen: Nachdem PETA im Februar 2017 gegen die Veranstalter sogenannter „Trout Partys“ im „Angelpark-Steinfeld“ Strafanzeige erstattet hatte, kam nun unter dem Aktenzeichen NZS 280 Js 10778/17 der Bescheid der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Demzufolge dürfen die Angezeigten aufgrund der strafrechtlichen Relevanz diese Wettangelveranstaltungen künftig nicht mehr durchführen. Hunderten Forellen bleibt massives Leid erspart, da die „Freundschaftscup-Event-Serien“ nicht mehr stattfinden.
 
Laut der Tierrechtsorganisation PETA handelte es sich bei diesen Wettbewerbsveranstaltungen um einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes. Denn laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Daher hatte PETA bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Anzeige gegen den Besitzer des Angelparks sowie gegen die Organisatoren, Sponsoren und Teilnehmer dieser Veranstaltungen erstattet.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.
 
Die Tierrechtsorganisation hatte in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19.03.2014 (Aktenzeichen: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.07.2015 (Aktenzeichen: 612Js 12165/14) verwiesen, in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
 
Fische sind neugierige und freundliche Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten.“ [1]
 
[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fische-Schmerzen-Neocortex
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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