PETA siegt auch im Hauptsacheverfahren gegen Deutsche Frühstücksei – Landgericht Hamburg urteilt: Undercover-Aufnahmen dürfen weiterhin gezeigt werden

PETA Logo

Hamburg / Stuttgart, 26. Juli 2019 – Im Jahr 2017 veröffentlichte PETA zugespielte Bilder unter anderem aus Legehennenanlagen der Erzeugergemeinschaft Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG. Sie zeigen teilweise gefiederlose, in Käfigen zusammengepferchte Hühner. Auf Antrag des Konzerns verbot das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung zunächst, das Material zu verbreiten. Die Tierschutzorganisation legte Berufung ein und im Oktober 2018 hob das Oberlandesgericht Hamburg die Verfügung auf (Az.: 7 U 75/18 OLG Hamburg). Der Konzern wollte dieses höchstrichterliche Urteil nicht akzeptieren, zog im Hauptsacheverfahren am 28. Juni 2019 erneut vor Gericht und erlitt nun wiederum eine empfindliche Niederlage (Az.: 324 0 503/18): Die Aufnahmen dürfen weiterhin gezeigt werden.
 
„Die Vehemenz, die Deutschlands größter Eierproduzent an den Tag legt, um diese Bilder verbieten zu lassen, ist geradezu absurd. Dies zeigt auch, dass dieser agrarindustrielle Konzern besonders uneinsichtig ist, wenn es um das Leid von Tieren geht“, kommentiert der Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung von PETA, Dr. Edmund Haferbeck.
 
Die Aufnahmen, um die es in dem Gerichtsverfahren geht, hatte unter anderem die ARD im viel beachteten Feature „Die Eierlüge“ ausgestrahlt.
Der Bundesgerichtshof urteilte im April 2018, dass die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig ist, da die Pressefreiheit überwiegt – dies sei unabhängig davon, ob die Aufnahmen tatsächlich Missstände zeigen würden. Die von PETA veröffentlichten Aufnahmen zeigen Missstände und dokumentieren erhebliche Leiden und Schmerzen bei einigen Tieren. Die Tierschutzorganisation legte einer Expertin daher zwei Gutachten vor, die auch dazu führten, dass die Strafermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG in den beiden betroffenen Anlagen teilweise wieder aufgenommen wurden.
 
PETA ist der Auffassung, dass Verbraucher durch die Kennzeichnung der Eier mit 0, 1, 2, 3 und wegen des grundsätzlichen Verbots der Käfighaltung solche Bilder aus genehmigten Legehennenanlagen nicht mehr erwarten würden. Gerade deshalb sind diese aktuellen Undercover-Aufnahmen – noch dazu aus Anlagen des Marktführers Deutsche Frühstücksei – wichtig und notwendig. Diese PETA-Position hat nach dem Oberlandesgericht Hamburg nunmehr auch das Landgericht Hamburg übernommen.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Eierrecherche2017
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren