PETA zeigt 193 Straubinger Königsfischer an: Wettfischen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

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Straubing / Stuttgart, 3. August 2017 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben – vergeblich: Zahlreiche Fische wurden Ende Juli von den Mitgliedern des Bezirksfischereivereins Straubing e.V. sowie von „Hobbyfischern“ getötet. Sieger wurde laut Medienberichten Stefan R. mit einem 3.630 Gramm schweren Wels. Insgesamt wurden laut Medienberichten 70,6 Kilogramm Fische gefangen und 38 Angler prämiert. Zu den Preisen zählten neben der Königskette „hauptsächlich Anglerutensilien“. Laut der Tierrechtsorganisation PETA handelt es sich bei dieser Wettbewerbsveranstaltung um einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, denn die Tötung der Fische hatte das Ziel, den schwersten Fisch zu fangen und erfolgte somit ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Daher hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing Anzeige gegen alle 193 Teilnehmer erstattet.

„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine naturnahe Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.

Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19.03.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.07.2015 (Az.: 612Js 12165/14), in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten.“ [1]

Die Tierrechtsorganisation verweist auch auf eine Aussage des Philosophieprofessors Markus Wild, der die Ansicht vertritt, dass das Angeln grundsätzlich untersagt werden sollte, da es laut Tierschutzgesetz verboten ist, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen [2].

[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[2] http://www.swr.de/swr2/wissen/fische-empfinden-schmerzen/-/id=661224/did=19481312/nid=661224/1sd49il/.

Weitere Informationen:
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

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