PETA zeigt Sulzer Königsfischer an: Wettangeln verstößt gegen das Tierschutzgesetz

PETA Logo

Sulz am Neckar / Stuttgart, 22. September 2016 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben – vergeblich: Zahlreiche Fische wurden Mitte September beim Königsfischen des Angel- und Naturschutzvereins Sulz a.N. e.V. getötet. Die Tierrechtsorganisation PETA sieht in dieser Veranstaltung einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, denn die Tötung der Tiere erfolgte ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes. Laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Daher hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Rottweil Anzeige gegen den Fischerkönig Rüdiger G. sowie gegen alle Teilnehmer des Wettangelns erstattet. Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19.03.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.07.2015 (Az.: 612 Js 12165/14), in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.
 
PETA veranschaulicht das Leid der Tiere in der „Sportfischerei“ mit folgendem Beispiel: „Stellen Sie sich vor, man bohrt einen Metallhaken durch Ihren Mund und drückt Sie unter Wasser, wo Sie nicht mehr atmen können.“ Dabei zeigen Fische eindeutige Reaktionen auf Stress und Schmerz.
 
Fische sind neugierige und freundliche Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten.“ [1]
 
[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fische
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren