Stadtilm: Verwahrloste Pekinesenhündin in Beutel ausgesetzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Stadtilm / Stuttgart, 13. Juli 2017 – Suche nach Tierquäler: Medienberichten zufolge fanden Spaziergänger am Dienstagabend in einem Gebüsch hinter dem Buchberg im Bereich Silberberg bei Stadtilm einen Jutesack mit der Aufschrift „Toni Heinz“, in dem eine völlig verwahrloste Pekinesenhündin steckte. Das Tier hatte extrem lange Krallen, war schwer krank und in einem sehr schlechten Zustand. Sie muss bereits über Monate gelitten haben. Die Hündin ist mindestens zehn Jahre alt und war nicht gechipt. Sie wurde sofort tierärztlich notversorgt. Hinweise auf den ehemaligen Halter nimmt das Ordnungsamt im Rathaus Stadtilm unter der Telefonnummer  03629 66 88 23 entgegen. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die den ehemaligen Halter überführen, aus. Zeugen können sich ebenso telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym.
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Die Vernachlässigung und das rücksichtslose „Entsorgen“ der schwer kranken Hündin ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und der ehemalige Halter muss zur Rechenschaft gezogen werden! Sollte er überfordert gewesen sein, so hätte er sich schon rechtzeitig Hilfe bei einem Tierschutzverein holen müssen. Viele Menschen sind sich vor der Aufnahme eines Hundes anscheinend nicht ausreichend darüber bewusst, wie viel Zeit, Geduld, Fürsorge und letztlich auch Geld für Tierarztkosten ein Tier beansprucht. So leiden immer wieder Vierbeiner unter schlechten Haltungsbedingungen oder werden skrupellos ausgesetzt.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

PETA.de/Themen/Tierische_Mitbewohner

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

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