Tauben in Jena mit Pfeilen beschossen – PETA setzt 1.000 Euro für Hinweise aus

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Jena / Gerlingen, 11. März 2014 – Tierquälerei in Jena: am vergangenen Samstag wurde auf einer Wiese an der Ottogerd-Mühlmann-Straße eine Taube gesichtet, der ein Pfeil im Hals steckte. Schon am 11. Februar entdeckte ein Augenzeuge dort eine Taube mit zwei Pfeilen im Körper. Die Tiere konnten leider nicht eingefangen werden und erlagen vermutlich qualvoll ihren Verletzungen. Es ist davon auszugehen, dass ein oder mehrere unbekannte(r) Tierquäler mit einem Blasrohr auf die Tauben geschossen hat/haben. Die Polizei Jena hat die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen. Um die Fahndung nach dem oder den Täter(n) zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an die Polizeiinspektion Jena unter der Telefonnummer 03641 810.

„Helfen Sie bitte mit, diese brutalen Taten aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer tierische Lebewesen zum Spaß quält und tötet, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück. Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Pfeile weitere Tiere oder sogar Menschen verletzt werden.“

Tauben sind etlichen Gefahren ausgesetzt. Sie sind sehr treue Tiere – der Verlust des Partners oder ihrer Jungen bedeutet für die fürsorglichen und sensiblen Vögel großen Schmerz. „Stadttauben“ leiden unter ständigem Hunger- und Nahrungsstress, in dessen Folge sie nur etwa zwei bis drei Jahre alt werden. Die Sterblichkeit bei Tauben ist ausgesprochen hoch: Schätzungsweise 90 Prozent der Jungtiere sterben bereits im ersten Lebensjahr. Die Stadttaubenpopulation könnte durch betreute Taubenschläge kontrolliert und so den Tieren ein gesundes, glückliches Leben ermöglicht werden.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:

PETA.de/Tierqual
PETA.de/Brieftaubensport
PETA.de/Whistleblower

 

Kontakt:

Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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