Termineinladung: Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard) und PETA stellen Rechtsgutachten zur Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration in Berlin vor / Pressekonferenz, Donnerstag, 14. März

PETA Logo

Berlin / Stuttgart, 11. März 2019 – Am Donnerstag findet ab 13 Uhr eine Pressekonferenz zum Rechtsgutachten zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 17.12.2018 in PETAs Berliner Büro statt. Die Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard), hat das rechtswissenschaftliche Gutachten zusammen mit Ass. iur. Julian Arnold verfasst. Das Papier beleuchtet den Verstoß der Fristverlängerung, insbesondere den Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gut des Tierschutzes aus Artikel 20a des Grundgesetzes, detailliert und mit wissenschaftlichem Tiefgang. Prof. Dr. iur. Anne Peters wird das Gutachten vorstellen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu einem offenen Gedankenaustausch.
 
„PETA wird das Rechtsgutachten nutzen, um den Handlungsdruck auf die Verantwortlichen aufrechtzuerhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Verlängerung sofort zurückzunehmen und den verfassungswidrigen Zustand zu beenden“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA.
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Nach Ansicht der Organisation ist es inakzeptabel, dass Schweinemäster allein in Deutschland weiterhin jährlich circa 20 Millionen männliche Ferkel ohne Betäubung kastrieren, obwohl sie seit Jahren wissen, dass das Ende dieser tierschutzwidrigen Praxis bevorsteht. Am 29. November 2018 beschloss der Bundestag auf Initiative der Bundesregierung die Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre. Bereits 2013 hatte die damalige Koalition aus Union und FDP eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 beschlossen. PETA kritisiert, dass die Große Koalition mit der weiteren Billigung der betäubungslosen Ferkelkastration ihren Spielraum bei Gesetzesänderungen überschritten habe, da sie das im Grundgesetz verankerte Verfassungsgut Tierschutz verletzt.
 
Das Gutachten wird während der Pressekonferenz in gedruckter Form verteilt und in den folgenden Tagen auch den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung gestellt.
 
Wann & Wo?
Donnerstag, 14. März 2019, 13:00–15:00 Uhr, Sonnenallee 61-63, PETA-Büro im 2. OG, 12045 Berlin.
 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Ferkelkastration-Petition
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren