Tierquäler reißen in Passau drei Katern den Schwanz ab – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Passau / Gerlingen, 28. Juni 2012 – Nachdem unbekannte Tierquäler in den vergangenen Wochen im Raum Passau drei Katern den Schwanz abrissen – eines der Tiere musste aufgrund der schweren Verletzungen bereits eingeschläfert werden – setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Täter führen. Zeugen wenden sich bitte an PETA unter der Telefonnummer 0152 37325400 oder direkt an das zuständige Polizeirevier. Die Organisation macht darauf aufmerksam, dass jede Tierquälerei umgehend zur Anzeige gebracht werden muss.

„Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Medienberichten zufolge sind infolge der massiven Gewalteinwirkung die Schwanzknochen bei allen drei Katzen von der Wirbelsäule zentimeterweit abgetrennt worden. Ein Kater aus Vilshofen, der Anfang Juni eingeschläfert werden musste, gehörte dem CSU-Stadtrat Hubert Heiß, der Anzeige gegen Unbekannt erstatten will. Mit Hinblick auf das Vorhaben weist PETA darauf hin, dass die Anzeige von Tierquälerei jeder Art notwendig und wichtig ist, damit die Täter verfolgt und die Fälle von Tiermisshandlungen aktenkundig werden.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/haustiere
www.peta.de/staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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