Undercover-Ermittlungen strafrechtlich zulässig: Schlag gegen die legalisierte Tierquälerei in der Agrarindustrie – Statement von PETA

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Magdeburg / Stuttgart, 11. Oktober 2017 – Mit heutigem Urteil hat das Landgericht Magdeburg entschieden, dass Undercover-Ermittlungen von Tierrechtlern gerechtfertigt sind und nicht den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllen, wenn Behörden nicht ordnungsgemäß arbeiten. Damit bestätigte das Landgericht bereits in zweiter Instanz einen Freispruch von drei Tierrechtlern der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch e.V. (ARIWA), die Missstände in einer Schweinehaltungsanlage dokumentiert und Strafanzeige erstattet hatten. Die Berufung der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den erstinstanzlichen Freispruch des Amtsgerichts Haldensleben (AZ 3 Cs 224/15 (182 Js 32201/14)) wurde damit zurückgewiesen; die Staatsanwaltschaft kann somit nur noch in Revision vor das Oberlandesgericht Naumburg gehen. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, erklärt:

„Das Landgericht Magdeburg hat eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat bestätigt: Wo Rechtsbrüche stattfinden, sollte jede Bürgerin und jeder Bürger um Ahndung und Abstellung bemüht sein. Die Bestrebungen aus der Politik, jenen Vereinen, die Materialien aus Undercover-Ermittlungen veröffentlichen, die Gemeinnützigkeit entziehen zu wollen, dürften damit obsolet werden. PETA sieht im Bereich der Tierhaltung in Deutschland ein systembedingtes Problem. Zudem ermöglichen und vertuschen Tierhalter, Kontroll- und Justizbehörden und Gesetzgeber Rechtsbrüche, die in nahezu jedem Tierhaltungsbetrieb anzutreffen sind – und versuchen zugleich, Tierrechtsorganisationen auszuschalten und die rechtschaffende Arbeit zu behindern. PETA wird weiterhin Undercover-Dokumentationen auswerten, verifizieren und veröffentlichen.“

Weitere Informationen:
PETA.de/Undercover-bei-Bundestagsabgeordneten
PETA.de/Schweinezucht-Guenthersdorf
 
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