Ebermannstadt: Rehkitz bei landwirtschaftlichen Arbeiten getötet – PETA erstattet Strafanzeige

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Ebermannstadt / Bamberg / Stuttgart, 19. Juli 2018 – Tod durch Messer der Landwirtschaftsmaschinerie: Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass bei der Mahd auf einer Weide bei Ebermannstadt am 26. Mai ein Rehkitz getötet wurde. Dem Zeugenbericht zufolge zeigt sich der verantwortliche Landwirt uneinsichtig und trifft wissentlich keine Maßnahmen, um Tiertötungen zu vermeiden. Die Tierrechtsorganisation hat bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf gegen den Landwirt lautet: Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Naturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.
 
„Es ist allgemein bekannt, dass Tierkinder, die nicht schnell genug fliehen können, von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt werden“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Wer keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vor und während der Mahd trifft, nimmt den Tod der Tiere wissentlich in Kauf – und dies ist strafbar.“
 
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso gilt laut Naturschutzgesetz, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund verletzt oder getötet werden dürfen. Die Beanzeigten hätten den Tod der Tiere durch Vorsichtsmaßnahmen vor oder während der Mahd verhindern können. Zudem wurden die schwer verletzten Rehkitze auf dem Feld zurückgelassen, ohne Hilfe zu holen, und wurden so vermutlich langem Leiden und großen Schmerzen ausgesetzt, bis sie schließlich starben.
 
Landwirte sind gehalten, den zuständigen Jäger über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Dennoch werden in Deutschland jährlich etwa 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet. Der sogenannte „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte und kostengünstige Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf und führen dazu, dass sie ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Hunden oder modernen Infrarotsensoren – den sogenannten „Wildrettern“ –, mit denen die Felder abgesucht werden können.
 
Die Tierrechtsorganisation zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte wegen solcher Unterlassungshandlungen an, denn nach einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Biedenkopf sowie solcher des Amtsgerichts Euskirchen und des Landgerichts Offenburg ist dieses Vorgehen strafbar.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.

Weitere Informationen:
PETA.de/Maehtod
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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