Giftköder in Hamm ausgelegt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

PETA Logo

Giftköder in Hamm ausgelegt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise
 
Organisation fordert zentrales Melderegister für Anschläge auf Hunde
 
Hamm / Stuttgart, 25. November 2016 – Suche nach Tierquäler: Medienberichten zufolge starb ein Hund, nachdem er vergangene Woche auf einem Spaziergang im Grünzug zwischen Dietrich-Bonhoeffer-Straße und Brehmstraße in Westtünnen Giftköder gegessen hatte. Ein weiterer Hund, der mit seiner Halterin am vergangenen Sonntagmittag auf dem Südfeldweg zwischen Rhynern und Westtünnen unterwegs war, musste ebenfalls wegen Vergiftungserscheinungen tierärztlich behandelt werden. Die Labrador-Hündin hatte Schaum vor dem Mund, nachdem sie eine Hackfleisch-ähnliche Masse am Straßenrand aufgenommen hatte. In der Klinik stellte man eine wahrscheinlich durch Rattengift verursachte Vergiftung fest. Die Hundehalterin erstattete Anzeige bei der Polizei und verteilte Flugblätter, um andere Hundehalter zu warnen. Um die Suche nach dem Tierquäler, der die Giftköder auslegte, zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zu seiner Ermittlung und Überführung führen. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, wenden sich an die Polizei. Auch PETA nimmt unter der Telefonnummer 01520 7373341 oder per E-Mail Hinweise entgegen – auch anonym. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass Tierhalter, deren Vierbeiner Opfer von präparierten Ködern wurden, in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten sollten. Möglicherweise waren mehrere Täter an der Giftköder-Auslegung beteiligt.

„Der Täter muss schnellstmöglich gefasst werden, damit Vierbeiner in Hamm wieder sorglos spazieren geführt werden können“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Neben der Gefährdung für Hunde und Katzen stellen Giftköder auch eine Gefahr für Kinder und freilebende Tiere dar. Tierhalter sollten jetzt besonders auf ihre vierbeinigen Freunde achten und im Falle eines Verdachts auf Verzehr von präparierten Ködern umgehend einen Tierarzt aufsuchen.“
 
PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

Grundsätzlich fordert PETA die Einführung eines zentralen Meldesystems für Anschläge dieser Art. Durch eine Registrierung könnte die Bevölkerung frühzeitig über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden, um Kinder und Tiere somit besser schützen zu können. Zugleich würde durch eine stringente Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Tiere Opfer von Delikten werden. Berlin geht mit gutem Beispiel voran. In der Hauptstadt wurde aktuell der erste amtliche Giftköderatlas eingeführt. Auf einer Website können Betroffene Giftköderfunde eintragen und sich über aktuelle Funde informieren. Um der Verbreitung von Gerüchten entgegen zu wirken, muss der Köderfund allerdings zuvor bei der Polizei gemeldet worden sein. Außerdem ist ein Attest eines Tierarztes sowie, wenn möglich, ein Foto des Köders hochzuladen.
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 

Symbolbild: Giftköder sind eine große Gefahr. / © PETA
 
Das druckfähige Motiv kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Giftkoeder
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
Veganblog.de/2016/08/Melderegister-Giftkoeder-Berlin/

Das Video zur ersten Hilfe beim Hund:
PETA.de/Erste-Hilfe-für-den-Hund
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren